4. Januar 2019
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12:33
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
E-Mail: info@RA-Bordasch.de
gegen die Baufirma haben Sie dann einen Schmerzensgeldanspruch wenn diese fahrlässig oder vorsätzlich den Unfall mitverursacht hat. Da die Baufirma den Unfall nicht selbst sondern ein Mitarbeiter verursacht hat, kommt dies idR dann in Betracht wenn der Arbeitgeber des Baggerfahrers diesen beispielsweise nicht ausreichend über Arbeitsschutzvorschriften belehrt hat und die fahrlässige oder vorsätzliche Handlung einen arbeitsrelevanten Zusammenhang zum Unfall aufweist.
Ob dies in Ihrem Fall gegeben ist, kann von hier nicht abschließend beurteilt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Rückfrage vom Fragesteller
4. Januar 2019 | 13:21
Auf welchem Gebiet sollte der Anwalt sein, den ich beauftragen sollte (Arbeitsrecht, Unfallrecht ...) ?
Danke
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
4. Januar 2019 | 15:06
Sehr geehrter Fragesteller,
ich rate dazu einen Kollegen zu beauftragen, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -