Sehr geehrte Ratsuchende,
leider kann ich Ihnen nur wenig Hoffnung machen.
Sie müssten ein Organisationsverschulden nachweisen oder ein sonstiges schuldhaftes Verhalten.
Das ist nach Ihrer Schilderung nicht erkennbar.
Alles gute für Ihre Tochter.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 14.03.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sehr geehrte Frau True-Bohle,
diese Antwort ist für mich nicht befriedigend, da Sie gar nicht auf den konkreten Fall eingehen.
Haftet das Studio nicht unabhängig von einer Aufsichtspflichtverletzung für Unfälle, die sich in dessen Räumlichkeiten ereignen?
Und ist nicht meine Beobachtung vorab, dass die Kinder nicht richtig beaufsichtigt werden, bereits ein starkes Indiz, dass ein Verschulden der Betreuer vorliegt?
Es kann ja nicht sein, dass man sein Kind in fremde Obhut gibt und dann wenn etwas passiert niemand dafür verantwortlich ist.
Vielen Dank vorab für eine detailliertere Klärung.
Sehr geehrte Ratsuchende,
dass Sie das Ergebnis nicht befriedigt, glaube ich Ihnen gerne. Aber die Fallprüfung ließ nun einmal kein anderes Ergebnis anhand der Rechtsprechung zu.
Sofern Sie nun detaillierte Ausführungen wünschen, muss ich darauf hinweisen, dass Sie ja bewusst den Mindesteinsatz gewählt haben, also auch dann nach den Nutzungsbedingungen entsprechend zu beantworten ist.
Selbstverständlich kann es sein, dass bei Betreuungen Unfälle passieren und niemand haftet.
Das passiert nahezu täglich in jedem Kindergarten. Sie müssen ein Verschulden nachweisen und das können Sie nicht, weil Sie noch nicht einmal angeben können, wie es zum Unfall gekommen ist. Und ein Ausrutschen lässt sich schwer immer verhindern. Daher gibt es kein nachweisbares Verschulden Dritter.
Ihre Beobachtung hatte ich in Ihrem eigenen Interesse nicht nochmals ausdrücklich aufgeführt:
Denn wenn Sie nach Ihren Beobachtungen Zweifel an der ordnungsgemäßen Betreuung haben, werden Sie sich die Frage gefallen lassen müssen, warum Sie Ihr Kind dann weiter dort abgeben? Soviel zu der Frage, wer dann vielleicht bei einem Unfall verantwortlich sein könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle