Arbeitgeber sehr in Zahlungsverzug, vielleicht sogar Zahlungsunfähig

17. September 2015 18:17 |
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Arbeitsrecht


Zusammenfassung

Handlungsmöglichkeiten des Arbeitnehmers bei Lohnrückständen

Ich arbeite auf 450,00€ in der Buchhaltung für eine Sprachschule.

Da ich die Buchungen mache und kenne, weiß ich das der Firmeninhaber große Zahlungsschwierigkeiten hat.

Nun stehen inzwischen die Zahlungen von Mai, Juni, Juli und August aus. Ich befürchte das ich September hinzunehmen kann.

Was kann ich tun damit mir das Geld nicht abhanden kommt.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zu allererst sollten Sie einmal in Ihrem Arbeitsvertrag bzw. im möglicherweise anzuwendenen Tarifvertrag nachschauen, ob eine Ausschlussfrist vereinbart wurde. Diese könnte wie folgt aussehen "Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach ihrer Fälligkeit gegenüber dem Vertragspartner schriftlich geltend gemacht und im Falle der Ablehnung durch den Vertragspartner innerhalb von weiteren drei Monaten eingeklagt werden." Das bedeutet, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden müssen, sonst verfallen sie.

Darüber hinaus kommen mehrere Vorgehensweisen in Betracht:

1. Zuallererst sollten Sie die ausstehenden Löhne bei Ihrem Arbeitgeber anmahnen und eine Frist zur Zahlung setzen. Kommt er der Aufforderung nicht innerhalb der Frist nach, könnten Sie die Angelegenheit einem Anwalt übergeben, der die Forderung dann für Sie, notfalls auch gerichtlich, geltend macht. Mit dem Vollstreckungstitel den Sie dann erhalten, könnten Sie die Zwangsvollstreckung gegen Ihren Arbeitgeber betreiben.

2. Des Weiteren können Sie bei ausbleibenden Lohnzahlungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Sie können also die Erbringung weiterer Arbeitsleistungen verweigern. Die Voraussetzungen hierfür dürften in Ihrem Fall bereits erfüllt sein. Ich würde Ihnen jedoch anraten, die Arbeitsverweigerung vorher anzukündigen. Diese können Sie ganz einfach mit der Zahlungsaufforderung verbinden. Zahlt Ihr Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist, können Sie dann nach Ablauf der Frist die weitere Tätigkeit verweigern. Hieraus darf Ihnen auch kein Nachteil entstehen. Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber darf Sie wegen einer berechtigten Arbeitsverweigerung nicht kündigen. Darüber hinaus behalten Sie Ihren Lohnanspruch auch für die Zeit der berechtigten Arbeitsverweigerung.

3. Sollten Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, käme möglicherweise auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld in Betracht, das dann bezahlt wird, wenn Sie zwar noch nicht arbeits-, aber beschäftigungslos sind.

4. Eine weitere Möglichkeit ist, den Arbeitgeber Ihrerseits abzumahnen. Nicht nur Arbeitgeber können Abmahnungen aussprechen, sondern auch Arbeitnehmer. Das macht allerdings nur dann Sinn, wenn Sie auch in Erwägung ziehen, fristlos zu kündigen, was Sie dann könnten, wenn Ihr Arbeitgeber auch nach der Abmahnung noch nicht zahlt.

5. Wenn absehbar ist, dass Ihr Arbeitgeber insolvent ist, könnten Sie auch Insolvenzgeld beim Arbeitsamt beantragen.

Unabhängig von diesen Möglichkeiten, besteht aufgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit immer das Risiko, dass Sie die Löhne nicht mehr erhalten. Sollte Ihr Arbeitgeber in Insolvenz gehen, müssten Sie Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Erfahrungsgemäß bekommen Gläubiger im Insolvenzverfahren leider wenig bis gar kein Geld.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.


Mit freundlichen Grüßen
A. Krüger-Fehlau
Rechtsanwältin
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