16. November 2023
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16:21
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ein Kaufvertrag erfordert grundsätzlich Angebot und Annahme. Dies ist auch mündlich möglich. Wenn es dies bislang noch nicht gegebe hat und der Wagen lediglich reserviert wurde, um ihn anzusehen, dann dürfen Sie auch den Kauf abbrechen.
Es scheint hier noch zu keinen ernsthaften Verhandlungen gekommen zu sein, wenn ich das richtig interpretiere, da keine Ansicht, keine Probefahrt, keine Zahlung, kein Vertrag vorliegen. DieReservierung ist in der Regel keine rechtlich bindende Vereinbarung.
Ein Betrug ist hier nach den vorliegenden Informationen auch nicht gegeben, da dieser eine Täuschungshandlung erfordert, die zudem einen Vermögensschaden bei einem anderen verursacht, Auch dies scheint hier nicht vozuliegen.
Schadenersatzansprüche sind nur dann möglich, wenn ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde. Dies müsste der Käufer beweisen.
Insofern sehe ich hier grundsätzlich keine Schwierigkeiten für Sie.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht