vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Ausführungen lediglich eine erste rechtliche Einschätzung auf Grundlage Ihrer Angaben und des ausgelobten Einsatzes darstellen.
Die von Ihnen o.g. Schilderung nach zu urteilen handelt es sich hier um eine "Abzockmasche". Zum einen stellt sich für mich zunächst die Frage, wieso das Inkasso Büro Sie direkt kontaktiert, da ja das Telefonat zunächst über den Betreiber, bei dem Sie Ihren Vertrag führen, abgerechnet werden müsste. Dieser leitet das dann in der Regel als Dritter weiter an das Unternehmen. Dies scheint in ihrem Falle jedoch nicht gewesen zu sein. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eine Locknummer gehandelt hat, um Kunden auf diese zu locken um dann die 90 Euro geltend zu machen.
Die ganze Forderung ist meines Erachtens unberechtigt sofern die Angaben stimmen, die Sie hier geschildert haben.Dies kann aus der Ferne nicht beurteilt werden, sondern nur auf Ihre Ausführung gestützt werden. Es kommt hier der Verdacht einer Straftat auf, und zwar der des Betruges § 263 STGB. Anscheinend werden hier gezielt Kunden mit dem Inkassobüro eingeschüchtert.
Zu dem urteilen immer mehr Gerichte, dass die Inkassokosten nicht erstattungsfähig sind, müssten also selbst dann, wenn die Hauptforderung berechtigt wäre, vermutlich nicht von Ihnen bezahlt werden. Dies geht aus zahlreichen Urteilen aus der Vergangenheit hervor.
Ich rate Ihnen daher, die von Ihnen geforderte Summe nicht zu bezahlen, sollte Ihre Ausführung stimmen.
Sie haben nun zwei Möglichkeiten. Entweder warten Sie ab und ignorieren die Briefe und werden erst aktiv wenn ein Mahnbescheid gegen Sie erstattet wird. Dies ist jedoch sehr unwahrscheinlich in Ihrem Fall. Oder sie schalten einen Rechtsanwalt ein der sich mit dem Inkassobüro in Verbindung setzt und zu dem gleichzeitig den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtet. Sinnvoll kann auch hier sein, mit einer Strafanzeige wegen Betruges zu drohen.
Jedoch müssen Sie hier für die Rechtanwaltskosten aufkommen, da es noch nicht zu einem gerichtlichen Verfahren gekommen ist. Gerne vertrete ich Sie in dieser Angelegenheit und nehme Kontakt mit der Gegenseite auf.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und stehe Ihnen gerne auch unter einer Direktanfrage zur Verfügung, sollten Sie sich entscheiden einen Anwalt zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Frank Beck
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen zu geben.
Hallo,
vielen Dank für ihre Schnelle und Ausfürliche Antwort.
Bei einer Sache habe ich mich vllt ein bisschen schlecht ausgedrückt.
Die Rechnung kamen nicht direkt vom Inkassounternehmen sondern zuerst von der Firma die diese Dienste anbietet erst nach der dritten Rechnung kam das Inkassobür dazu . Ändert das etwas?
Mit welchen kosten müsste ich denn Rechnen wenn ich einen Anwalt damit beauftrage das für mich zu klären?
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie haben die Möglichkeit, mich über die Option Direktanfrage direkt in meinem Profil zu kontaktieren. Hier kann ich Ihnen eine genauere Summe nennen, die ich hier in der öffentlichichen Nachfrageoption nicht benennen darf. Sollten Sie daher Interesse an einer weiteren Mandatierung haben können Sie mich über die Direktanfrage kontaktieren. Ich mache Ihnen dann umgehend ein Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Beck