Akteneinsicht Privat

9. August 2012 19:45 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von

Hallo
Ich war gestern auf dem Amtsgericht um Akteneinsicht als Beteiligter zu nehmen.
Dies hat man mir gewährt.

Es geht um ein Amtshilfe ersuchen vom Finanzamt.

Allerdings hat das mir aufgrund der Fülle der Unterlagen keine Hilfe gebracht.

Ich brauche unbedingt Kopien davon, das hat man mir allerdings verwehrt,mit der begründung das es selbst zum teil nur Kopien wären.

Diese Aussage hat sich jedoch als Lüge herausgestellt.

Dürfen die das und was kann ich dagegen tun?


Dem Beschuldigten, der keinen Rechtsanwalt hat, sind nunmehr auf seinen Antrag Auskünfte und Abschriften aus den Akten zu erteilen, soweit keine triftigen Gründe dagegen sprechen (vgl. § 147 Abs. 7 StPO).
9. August 2012 | 22:41

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Die Ansicht der Behörde kann ich nicht nachvollziehen.

Denn ob Kopien oder Originale vorhanden sind, kann wohl keine Rolle spielen.

Vielmehr muss für eine Verweigerung von Akteneinsicht folgendes vorliegen:

- wichtige Gründe;

- soweit durch sie die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt, das Bekanntwerden des Inhalts der Akten dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde oder soweit die Vorgänge nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen der berechtigten Interessen der Beteiligten oder dritter Personen, geheim gehalten werden müssen;

- soweit dieses nicht zur Verteidigung von rechtlichen Interessen notwendig ist.

Darauf sollten Sie die Behörde schriftlich hinweisen, dass dieses nicht vorliegt.

Fruchtet dieses nicht, können Sie wie folgt vorgehen:

- Dienstaufsichtsbeschwerde (Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers);

- Gegenvorstellung (nochmalige Prüfung hinsichtlich des Akteneinsichtsbegehrens).

Sie sollten dieses weiterverfolgen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 9. August 2012 | 23:00

Hallo
Danke für Ihre Antwort.

Leider hilft mir das nicht weiter.

Dienstaufsichtsbeschwerde oder Staatsratseingabe oder an den Weihnachtsmann schreiben?

Was bringt wohl mehr? das erstere jedenfalls nicht,da die mit sicherheit im nächsten Schredder landet.

Wie komm ich an die Kopien?

Die lachen doch jetzt schon über mich!

Akteneinsicht als Privatmann ?

Den können Sie zehnmal den § 299 ZPO vorlesen.

Kann ich Amtshilfe zb.von der Polizei fordern?

Ich weis das ich in Deutschland keinerlei Rechte habe,aber das Gesetz gibt es nunmal aber wie durchsetzen?

Das ist die Frage !!!!!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. August 2012 | 09:49

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:

Amtshilfe von der Polizei werden Sie definitiv nicht erhalten, die ist dafür nicht zuständig.

Aber warum sollte eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht weiterhelfen?

Gut, klagen könnten Sie auf Akteneinsicht, das ginge, wäre aber teurer.

Mir wurde auch schon Akteneinsicht mehrmals verwehrt (auch Zusendung in die Kanzlei), da kann manchmal schon die Androhung einer Klage weiterhelfen.

Möglich wäre vielleicht auch folgendes:

Das Informationsfreiheitsgesetz, Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, ist ein vor einigen Jahren erlassenes Gesetz zur Informationsfreiheit.
Bisher haben zehn Bundesländer eigene Gesetze dieser Art erlassen. Nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen existiert hingegen noch kein Landes-Informationsfreiheitsgesetz.

Sie könnten sich gegebenenfalls darauf berufen, wenn Sie in einem dieser Bundesländer wohnen.

Das hat bei mir schon einmal Wirkung gezeigt.

Mehr Möglichkeiten gibt es dann auch nicht; ich fasse Sie noch einmal zusammen:

- Weiterverfolgung des eigentlichen Antrages auf Akteneinsicht und Überlassung von Kopien: die Behörde hat Ausnahmen dezidiert zu begründen;

- Dienstaufsichtsbeschwerde/Gegenvorstellung;

- Klage(-androhung);

- ggf. Berufung auf Informationsfreheitsgesetz;

- ggf. Anwalt einschalten;

Jetzt vorschnell zu resignieren, macht sicherlich am wenigsten Sinn.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Ergänzung vom Anwalt 10. August 2012 | 09:51
Sehr geehrter Fragesteller,

das System zeigt mir an, dass Sie (wohl) in einem Bundesland wohnen, in dem es ein Informationsfreiheitsgesetz gibt.

Das sollte weiterhelfen.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
ANTWORT VON

(3181)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...