Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Widerrufsbelehrung muß dem Käufer vor Abschluß vorliegen.
Wenn Sie den Käufer also erst nach Weiterleitung, aber vor Abschluß des Kaufvertrages auf sein Widerrufsrecht hinweisen, ist die Abmahnung unbegründet.
Wenn der Link von der Informationsseite auf den Shop zu der Möglichkeit führt, einen Kaufvertrag zu schließen, ohne auf das Widerrufsrecht hingewiesen zu werden, ist die Abmahnung hingegen gerechtfertigt.
Die Angabe Ihrer Telefonnummer unter Kontakt bzw. Impressum erfordert keine Widerrufsbelehrung.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Vielen Dank für Ihre Mühe. In der Tat habe ich noch eine Nachfrage:
Der Kunde kommt mit dem Link von der Produktseite direkt in den Shop. Hier kann er oben "Impressum/AGB" anklicken. Er kann aber auch direkt auf "In den Warenkorb legen" anklicken.
Danach kommt er auf die Seite, wo er die Lieferadresse etc. eintragen muß. Mit einem Häkchen kann er dann die über einen Link zur Verfügung gestellten AGB einlesen. In den AGB steht
Artikel 2 Kündigung & Stornierung
Nicht gewünschte Bestellungen sind unverzüglich spätestens innerhalb von 2 Werktagen bei uns schriftlich oder telefonisch zu widerrufen und bedürfen unserer kurzen Bestätigung. Oder vor Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 14 Tagen zu stornieren.
Eine kurze Frist ist erforderlich, da wir unseren Kunden bei vielen Artikeln eine schnelle Lieferzeit von 2-3 Werktagen von Haus aus garantieren.
Das muss er zum Bestellen bestätigen.
Wenn da jetzt das Widerrufsrecht fehlt auf der Shopseite, greift dann dennoch die Abmahnung bzgl. der Produktinformationsseite? Oder reichjt es, wenn er die Widerrufserklärung anschliessend per Email bekommt ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Widerrufsbelehrung, die in den AGB enthalten ist, ist unwirksam. Gleichfalls ist eine Widerrufsbelehrung unwirksam, wenn sie nach Abschluß des Kaufvertrages zugeht.
Wenn der Kaufvorgang auf der Produktinformationsseite anfängt, wovon hier auszugehen ist, greift die Abmahnung bez. der Produktinformationsseite.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt