Abholung Kita durch Vater

16. Januar 2020 08:55 |
Preis: 45,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

KV und KM haben gemeinsames Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Kind(2J.) lebt bei der KM und hat dort ihren Lebensmittelpunkt. Der KV besteht auf das Recht das Kind ohne das Wissen der Mutter aus der KITA abzuholen und mit zu sich zu nehmen. Die KM möchte dies nicht und weißt darauf hin, das sie in Angelegenheiten des täglichen Lebens das alleinige Sagen hat. Zudem weigert sich die KITA (davon ausgehend das die Mutter im recht ist) den Vater aus der, vor der Trennung abgeschlossenen Abholgenehmigung zu streichen.

Hat die Mutter das Recht zu bestimmen wer das Kind abholt und wenn ja, muss die KITA dem folge leisten?
16. Januar 2020 | 10:36

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei der Kindesmutter, sodass diese in der Tat über die alltäglichen Dinge entscheidet - so auch über das Abholen des Kindes.

Der Kindesvater hat sicherlich Umgangszeiten und hat sich an diese zu halten.

Sofern nicht konkret ausgemacht ist, dass er das Kind zu festgelegten Zeiten aus der Kita abholt, darf er es nicht willkürlich machen.

Der Kindergarten muss die Umgangsregelung zur Kenntnis nehmen und darf das Kind nicht willkürlich an den Kindesvater herausgeben.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

ANTWORT VON

(1245)

Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...