16. Januar 2020
|
10:36
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei der Kindesmutter, sodass diese in der Tat über die alltäglichen Dinge entscheidet - so auch über das Abholen des Kindes.
Der Kindesvater hat sicherlich Umgangszeiten und hat sich an diese zu halten.
Sofern nicht konkret ausgemacht ist, dass er das Kind zu festgelegten Zeiten aus der Kita abholt, darf er es nicht willkürlich machen.
Der Kindergarten muss die Umgangsregelung zur Kenntnis nehmen und darf das Kind nicht willkürlich an den Kindesvater herausgeben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Steffan Schwerin