Abfindung als Schadenersatz über das Gleichbehandlungsgesetz

30. März 2007 10:15 |
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Arbeitsrecht


Guten Tag,
während meiner Elternzeit ist der Betrieb meines alten Arbeitgebers nach $ 613 (glaube ich) "übergangen" in eine neue Firma. Ich selbst bin Kaufmann. Die neue Firma wollte von meiner Existens zunächst überhaupt nichts wissen, mittlerweile sind wir soweit, daß sie meinen Anspruch auf einen Arbeitsplatz wohl anerkennen (nach Schriftverkehr mit meinem Anwalt).
Die neue Firma hat allerdings nur noch einen technischen und einen gewerblichen Arbeitsbereich (Baufirma), wo man mir auch, ich denke der Form halber, einen Arbeitsplatz angeboten hat, allerdings in der Arbeitsvorbereitung. Diese Stelle wurde bisher nur von ausgebildeten technischen Zeichnern ausgeübt. Dieses Angebot ist allerdings mit einer Änderungskündigung (natürlich) und einer Gehaltskürzung verbunden. Eine Einarbeitungszeit hätte ich "selbstverständlich" gehabt. Realistisch betrachtet wäre ich allerdings dort fehlbesetzt gewesen und es stellt sich die Frage, ob man mich dann nicht einfach schneller hätte loswerden können durch die Änderungskündigung.
Ich bin incl. 5 Jahren Elternzeit jetzt 21 Jahre bei der Firma beschäftigt und hatte zuletzt ein Gehalt von knapp 3.000 €. Meine Kündigungszeit sind 6 Monate zum Quartalsende.
Nun gab es ein Gespräch, bei dem man mir mündlich eine Netto-Abfindung von 15.000 € angeboten hatte. Die gegnerische Seite ist nicht bereit mehr zu zahlen (also 15.000 + etwa 7.000 € Steuer, damit nachher netto 15.000 € rauskommen). Der Vorschlag der Gegenanwältin lautet nun, mir auf Grund des Gleichbehandlungsgesetzes einen Schadenersatz in Höhe von 15.000 € als Scheck zu übergeben. Das sei möglich, sofern die Zahlung nicht in direktem Zusammenhang mit der Kündigung besteht. Diese Zahlung sei auch nicht steuerbar. Das Geld hätte sie bereits auf einem Treuhandkonto von mein Arbeitgeber erhalten.
Außerdem seien die 15.000 netto ja so nicht gesagt und man hätte mir schließlich einen Arbeitsplatz angeboten den ich abgelehnt hätte.
Kann ich auf diesen Handel eingehen? Handelt es sich bei dieser Zahlung nicht letzlich doch um eine Abfindung, die ich bei der Steuererklärung angeben muß? Hätte ich generell denn eine Chance auf eine Abfindung und wenn ja wie hoch könnte die sein?

Danke im Voraus
Sehr geehrte Fragestellerin,

aufgrund Ihres im Verhältnis zum Streitwert doch recht geringen Einsatzes kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1. Ihr Arbeitsverhältnis scheint in der Tat zerrüttet zu sein. Denn Ihre Abfindung entspricht nicht den, als gewissen Grundkonsens für Abfindungsvereinbarungen anzusehenden, Vorgaben des KSchG (vgl. § 10). Danach beträgt die Abfindung ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr, was bei Ihnen wohl eine Abfindung deutlich über 15.000 € rechtfertigen würde.

2. Auf den Vorschlag der Gegenanwältin sollten Sie nicht eingehen, da dies zumindest als eine Umgehung steuerrechtlicher Vorschriften erscheint. Damit machen Sie sich nicht nur möglicherweise strafbar, sondern für die Zukunft auch (von Ihrem Arbeitgeber) erpressbar. Außerdem müssten Sie den "Schadensersatz" (in Wirklichkeit ja die Abfindung) normal versteuern, weil eine solche Umgehung i.d.R. unwirksam sein wird (soweit das FA davon erfährt).

3. Soweit Sie unter den Kündigungsschutz (KSchG) fallen, haben Sie ohnehin ein gutes Druckmittel, um Ihren jetzigen Arbeitgeber zu einer (wohl dazu noch gerechtfertigten) Erhöhung der Abfindung zu bewegen. Ich rate Ihnen daher, vor Ort einen Anwalt mit der Abfindungsverhandlung zu beauftragen. Der Anwalt kann nicht nur Ihre rechtliche Situation umfassend prüfen, sondern evtl. den Abfindungsverhandlungen auch den notwendigen "Druck" verleihen. Sie könnten so durchaus mehrere tausend Euro zusätzlich als Abfindung erlangen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.

Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Schneider
Rechtsanwalt
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