Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund Ihres im Verhältnis zum Streitwert doch recht geringen Einsatzes kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Ihr Arbeitsverhältnis scheint in der Tat zerrüttet zu sein. Denn Ihre Abfindung entspricht nicht den, als gewissen Grundkonsens für Abfindungsvereinbarungen anzusehenden, Vorgaben des KSchG (vgl. § 10). Danach beträgt die Abfindung ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr, was bei Ihnen wohl eine Abfindung deutlich über 15.000 € rechtfertigen würde.
2. Auf den Vorschlag der Gegenanwältin sollten Sie nicht eingehen, da dies zumindest als eine Umgehung steuerrechtlicher Vorschriften erscheint. Damit machen Sie sich nicht nur möglicherweise strafbar, sondern für die Zukunft auch (von Ihrem Arbeitgeber) erpressbar. Außerdem müssten Sie den "Schadensersatz" (in Wirklichkeit ja die Abfindung) normal versteuern, weil eine solche Umgehung i.d.R. unwirksam sein wird (soweit das FA davon erfährt).
3. Soweit Sie unter den Kündigungsschutz (KSchG) fallen, haben Sie ohnehin ein gutes Druckmittel, um Ihren jetzigen Arbeitgeber zu einer (wohl dazu noch gerechtfertigten) Erhöhung der Abfindung zu bewegen. Ich rate Ihnen daher, vor Ort einen Anwalt mit der Abfindungsverhandlung zu beauftragen. Der Anwalt kann nicht nur Ihre rechtliche Situation umfassend prüfen, sondern evtl. den Abfindungsverhandlungen auch den notwendigen "Druck" verleihen. Sie könnten so durchaus mehrere tausend Euro zusätzlich als Abfindung erlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
aufgrund Ihres im Verhältnis zum Streitwert doch recht geringen Einsatzes kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
1. Ihr Arbeitsverhältnis scheint in der Tat zerrüttet zu sein. Denn Ihre Abfindung entspricht nicht den, als gewissen Grundkonsens für Abfindungsvereinbarungen anzusehenden, Vorgaben des KSchG (vgl. § 10). Danach beträgt die Abfindung ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr, was bei Ihnen wohl eine Abfindung deutlich über 15.000 € rechtfertigen würde.
2. Auf den Vorschlag der Gegenanwältin sollten Sie nicht eingehen, da dies zumindest als eine Umgehung steuerrechtlicher Vorschriften erscheint. Damit machen Sie sich nicht nur möglicherweise strafbar, sondern für die Zukunft auch (von Ihrem Arbeitgeber) erpressbar. Außerdem müssten Sie den "Schadensersatz" (in Wirklichkeit ja die Abfindung) normal versteuern, weil eine solche Umgehung i.d.R. unwirksam sein wird (soweit das FA davon erfährt).
3. Soweit Sie unter den Kündigungsschutz (KSchG) fallen, haben Sie ohnehin ein gutes Druckmittel, um Ihren jetzigen Arbeitgeber zu einer (wohl dazu noch gerechtfertigten) Erhöhung der Abfindung zu bewegen. Ich rate Ihnen daher, vor Ort einen Anwalt mit der Abfindungsverhandlung zu beauftragen. Der Anwalt kann nicht nur Ihre rechtliche Situation umfassend prüfen, sondern evtl. den Abfindungsverhandlungen auch den notwendigen "Druck" verleihen. Sie könnten so durchaus mehrere tausend Euro zusätzlich als Abfindung erlangen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt