zu hoher Klagewert/Streitwert bei Zugewinnforderung

6. März 2025 11:06 |
Preis: 38,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Hallo,
mein Ex-Mann hat mich auf eine Zugewinnausgleichszahlung von 165.000 € verklagt.
Da sein Anwalt einer seiner besten Freunde ist, hat dieser sich leicht getan, diese Forderung vor dem Familiengericht zu stellen. In seiner Auskunft fehlen Belege, Nachweise, Lebensversicherungen wurden "vergessen", Bankkonten werden verschwiegen, Darlehen im Anfangsbestand fehlen usw.
Es ist somit abzusehen, dass die 165.000 € keinen Bestand haben werden.
Die Intention der Gegenseite ist nur die Verbreitung von Ärger, Schock und Unfrieden.
Nach unseren Berechnungen werden sich die Zugewinnbeträge auf beiden Seiten nahezu ausgleichen.

Trotzdem steht ja der Klagewert vorerst so im Raum und mein Anwalt hat nach der jetzigen Anhörung seine Vorschussrechnung auf Grundlage der 165.000 € gestellt, was für mich eine enorme finanzielle Belastung ist. Meine Nachfrage auf Abwarten des Urteils und der einhergehenden Streitwertfestsetzung bzw. Klageabweisung wurde leider negativ beantwortet.

Wie kann ich erwirken, dass das Gericht jetzt einen realen Streitwert festsetzt?
Ist es auch ebenso denkbar, dass ich meine Anwaltskosten im Rahmen der Widerklage geltend machen kann, da eine so hohe, nicht gerechtfertigte Forderung im Raum steht?

Vielen Dank im Voraus

und viele Grüße
6. März 2025 | 11:30

Antwort

von


(2932)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


sofern der Betrag eingeklagt wird, Ihr Anwalt zur Abwehr beauftragt worden ist, kann er auch seine Gebühren nach diesem Wert berechnen, muss auch nicht bis zum Ende des Verfahrens warten, sonder einen - üblichen - Vorschuss fordern.

Es wäre zwar eine Streitwertbeschwerde möglich, hier aber wenig erfolgsversprechend, da es a) eine vorläufige Wertfestsetzung nach dem Klagantrag ist und b) Ihre Gegenargumente eher der materiellen Klagerwiderung zuzurechnen sind.


Sofern die Klage später nach Ihrer Sahcverhaltsdarstellung sowieso ins Leere gehen wird, wird das Gericht eine Kostenentscheidung zulasten der Gegenseite erlassen, sodass Sie dann auch einen Erstattungsanspruch Ihrer RA-Kosten haben dürften.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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