wie kann ich verhindern, dass mein Bruder alles Geld aus nem Hausverkauf bekommt ?

21. August 2023 21:47 |
Preis: 30,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Vor ca 15 Jahren ist mein Schwiegervater gestorben.

Beim Amtsgericht liegt sein Testament, welches besagt, dass nach dem Ableben meiner Schwiegermutter , meine Frau das Elternhaus und das dazu gehörende Grundstück als Schlusserbin erben soll.

Die Mutter meiner Frau hat das Haus mittlerweile verkauft und wohnt in einer Mietwohnung. Das war vor ca 10 Jahren. Wir haben seitdem keinen Kontakt mehr zur Schwiegermutter und dem Bruder meiner Frau.

Das Erlös vom Haus war geschätzt 150000 Euro, eher mehr. Der Bruder hat seitdem an seinem eigenen Haus angebaut und mehrere neue Autos gekauft. Daher liegt die Vermutung nahe, dass er von seiner Mutter aus dem Hausverkauf Geld bekommen hat.

Wie muss meine Frau jetzt vorgehen, damit sie nach dem Tod Ihrer Mutter wenigstens noch Ihren Pflichtanteil bekommt ? Ihre Befürchtung ist, dass der Erlös vom Hausverkauf dann "weg" ist, und Ihr Bruder dann das ganze Geld bekommen hat.

MUSS die Mutter offen legen, wie hoch der Erlös vom Hausverkauf war und WO das Geld geblieben ist ? Eine gütliche Einigung scheidet aus, der Kontakt ist , wie gesagt, abgebrochen...
Hätte Sie das Haus überhaupt verkaufen dürfen ? Schlusserbin war ja meine Frau.

Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass der Mann der Mutter meiner Frau nicht Ihr leiblicher Vater war und sie auch nicht adoptiert war. Ihr Bruder war auch kein leiblicher Sohn und war auch nicht adoptiert.
22. August 2023 | 15:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich Ihnen gerne beantworte, wie folgt:

Wie muss meine Frau jetzt vorgehen, damit sie nach dem Tod Ihrer Mutter wenigstens noch Ihren Pflichtanteil bekommt?

Muss die Mutter offen legen, wie hoch der Erlös vom Hausverkauf war und WO das Geld geblieben ist?

Hätte Sie das Haus überhaupt verkaufen dürfen?

Sofern das Testament Ihres Vaters vorsah, dass Ihre Mutter Vorerbin ist und Sie Nacherbin, bzw. Schlusserbin sind, haben Sie grundsätzlich einen Auskunftsanspruch über den Zustand der Vorerbschaft. Dies insbesondere dann, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Die Erbschaft entgegen von Beschränkungen veräußert wurde. Dies könnte hier durch den Hausverkauf gegeben sein. Im Rahmen des Auskunftsanspruchs muss Ihre Mutter offenlegen, welche

Ob Ihre Mutter überhaupt das Haus verkaufen durfte, hängt von der testmentarischen Regelung ab. Regelmäßig ist der Vorerbe bezogen auf die Veräußerung von Immobilien beschränkt.

In Ihre Situation empfiehlt es sich, da wie Sie schrieben kein Kontakt besteht, Ihre Mutter außergerichtlich zur Auskunft über die Vorerbschaft aufzufordern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 22. August 2023 | 21:44

Das Testament des Schwiegervaters ist beim Amtsgricht hinterlegt.
Wir hatten schon einmal einen Anwalt beauftragt, um Einsicht in dieses Testament zu bekommen und den letzten Willen des Schwiegervaters definitiv zu erfahren.
Bei Öffnen des Testaments vor 15 Jahren waren meine Frau und meine Schwiegermutter beim Amtsgericht.
Da wurde verkündet, dass die Schwiegermutter das Haus erbt und meine Frau, nach deren Tod, Schlusserbin wird .
Hat meine Frau Anspruch darauf, eine Kopie des Testamentes zu bekommen ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. August 2023 | 16:51

Grundsätzlich hat jeder Beiteiligte, welcher ein rechtliches Interesse hat, einen Auskunftsanspruch. Dieses rechtliche Interesse muss hinreichend glaubhaft gemacht werden. Sie schrieben, dass bereits ein Anwalt wegen der Einsicht beauftragt wurde. Was war das damalige Ergebnis, bzw. aus welchem Grund erfolgte damals eine Ablehnung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

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