Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihnen davon abraten, auf eigene Faust mit Ihrer Frau irgendwelche Vereinbarungen betreffend einen Verzicht auf Kindesunterhalt zu schließen, da diese rechtlich höchst angreifbar wären. Eltern können für ihre Kinder grundsätzlich nicht auf Unterhalt verzichten. Besser wäre es, sich mit dem Jugendamt an einen Tisch zu setzen, Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen und mit Hilfe des Jugendamtes eine Regelung zu treffen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte ein gerichtlicher Titel existieren, aufgrund dessen Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, müsste dieser ggf. im Wege einer Abänderungsklage geändert werden.
Der Kredit, soweit er aus der Zeit Ihrer Ehe rührt, wird mit größter Wahrscheinlichkeit einkommensmindernd wirken.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
ich möchte Ihnen davon abraten, auf eigene Faust mit Ihrer Frau irgendwelche Vereinbarungen betreffend einen Verzicht auf Kindesunterhalt zu schließen, da diese rechtlich höchst angreifbar wären. Eltern können für ihre Kinder grundsätzlich nicht auf Unterhalt verzichten. Besser wäre es, sich mit dem Jugendamt an einen Tisch zu setzen, Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen und mit Hilfe des Jugendamtes eine Regelung zu treffen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Sollte ein gerichtlicher Titel existieren, aufgrund dessen Sie zur Unterhaltszahlung verpflichtet sind, müsste dieser ggf. im Wege einer Abänderungsklage geändert werden.
Der Kredit, soweit er aus der Zeit Ihrer Ehe rührt, wird mit größter Wahrscheinlichkeit einkommensmindernd wirken.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)