4. April 2006
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21:23
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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da Sie den Kündigungsprozess gewonnen haben, hat Ihnen Ihr ehemaliger Arbeitgeber zu Untrecht gekündigt. Hierdurch sind Ihnen Mehraufwendungen entstanden, also ein wirtschaftlicher Schaden.
Sie könnten daher Schadensersatz wegen Pflichtverletzung gem. § 280 Abs.1 BGB geltend machen.
In § 280 Abs.1 BGB heißt es:" Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schaden verlangen." Ein solcher Anspruch setzt auch ein Verschulden des Schuldners voraus.
Ein Anspruch ist dann begründet, wenn Ihr ehemaliger Arbeitgeber also eine Pflichtverletzung begangen hat. Hier hat sich im Prozess herausgestellt, dass die Kündigung sozialwidrig gewesen ist. Die Pflichtverletzung ließe sich damit begründen, dass das Arbeitsverhältnis gekündigt worden ist, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen und dies für ihn erkennbar gewesen ist.
Ohne genaue Kenntnis der Aktenlage, kann ich Ihnen allerdings nicht abschließend mitteilen, ob in Ihrem konkreten Fall die einzelnen Anspruchsvorraussetzungen vorliegen. Dies müssten Sie von einem Anwalt weiter prüfen lassen. Anhaltspunkte für einen Schadensersatzanspruch liegen aber vor.Ob Sie alle aufgelisteten Mehraufwendungen verlangen können, müsste in der Rechtsprechung näher recherchiert werden.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.