3. August 2011
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13:38
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
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E-Mail: info@raschwerin.de
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Zahlungsansprüche verjähren nach 3 Jahren.
Wenn Sie das Fahrzeug vor 5 / 6 Jahren, also etwa 2006 gekauft haben, verjährte der Kaufpreisanspruch des Verkäufers zum 31.12.2009.
Allerdings kommt es hier darauf an, wann die letzte Rate bezahlt wurde. Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Verjährung.
Wenn Sie aber schon 3 Monate nach dem Kauf und dem Brand keine Raten mehr gezahlt haben, war dies auch im Jahr 2006, spätestens 2007. Damit verjährte der Zahlungsanspruch spätestens zum 31.12.2010.
Der Verkäufer kann in 2011 also keine Ansprüche auf Kaufpreiszahlung mehr geltend machen.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Rückfrage vom Fragesteller
3. August 2011 | 14:59
kann mein schwiegervater jetzt auch ohne diesen kfz brief zu haben das auto ohne weiteres abmelden oder muß er eine eidestadtliche erklärung abgeben (beim kfz amt) ohne ärger zu bekommen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
3. August 2011 | 15:04
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Er braucht schon den KFZ-Brief.
Hier muss er dann eine eidesstattliche Versicherung abgeben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen abschließend weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt