verjährungsfrist auto kauf ratenzahlung?

3. August 2011 12:57 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


15:04
vor 5 oder sogar 6 jahren hatte ich mir ein auto auf raten gekauft und den kfz-brief
meines schwiegervaters dem privathändler als sicherheit bis ende der zahlung hinterlassen
doch es kamm anders als geplant. das gekaufte auto ging nach 3 monaten durch ein kaputten bezinschlauch in flammen auf und von daher ging alles drunter und drüber
ich gebe zu ich hatte andie ratenzahlung garnicht mehr gedacht da das auto ja nicht mehr exestierte und schwiegervater sein kfzbrief die jahre auch nicht brauchte.
aber andererseits wundert es mich das der händler nicht nach sein geld gefragt oder mich wenigstens mal angemahnt hätte.

daher meine frage gibt es eine verjährungsfrist wenn der händler mich seit jahren nicht anmahnt?
3. August 2011 | 13:38

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Zahlungsansprüche verjähren nach 3 Jahren.

Wenn Sie das Fahrzeug vor 5 / 6 Jahren, also etwa 2006 gekauft haben, verjährte der Kaufpreisanspruch des Verkäufers zum 31.12.2009.

Allerdings kommt es hier darauf an, wann die letzte Rate bezahlt wurde. Dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Verjährung.

Wenn Sie aber schon 3 Monate nach dem Kauf und dem Brand keine Raten mehr gezahlt haben, war dies auch im Jahr 2006, spätestens 2007. Damit verjährte der Zahlungsanspruch spätestens zum 31.12.2010.

Der Verkäufer kann in 2011 also keine Ansprüche auf Kaufpreiszahlung mehr geltend machen.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 3. August 2011 | 14:59

kann mein schwiegervater jetzt auch ohne diesen kfz brief zu haben das auto ohne weiteres abmelden oder muß er eine eidestadtliche erklärung abgeben (beim kfz amt) ohne ärger zu bekommen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. August 2011 | 15:04

Sehr geehrter Fragesteller,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Er braucht schon den KFZ-Brief.

Hier muss er dann eine eidesstattliche Versicherung abgeben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen abschließend weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

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