An den Fragesteller!
Als ich meinen Internetzugang kündigte, wurde meines Erachtens eine Monatsgebühr in Höhe von 7,20 Euro zuviel abgebucht. Die ich zurückbuchen ließ. Wie sich beim Telefonat vom 29.07 mit der Rechnungsabteilung rausstellte, war dieses die Endabrechnung und der Betrag gerechtfertigt.
Wenn Sie zuviel bezahlt haben, sollten Sie der Gegenseite grundsätzlich Zeit geben, den zuviel gezahlten Betrag freiwillig zurück zu zahlen. Durch den (teilweisen) Widerruf der Einzugsermächtigung haben Sie unnötige Kosten ausgelöst. Ihre Bank stellt der Bank von GMX eine Rechnung in Höhe von ca. 7,50 €. GMX verlangt gemäß den AGB für eine unberechtigte Rücklastschrift einen Betrag von 9,60 €.
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist der Betrag von 7,20 € für einen Internetzugang geschuldet.
Auf der anderen Seite stehen die Kosten und Leistungen für den eMail Account Pro Mail, die Sie bereits im Voraus bis zum 04.12.2004 entrichtet haben.
Nun hat man Ihnen wegen der Forderung in Höhe von 7,20 € aus dem Internet Hosting Vertrag Ihren eMail Hosting Vertrag gesperrt.
Ist das zulässig? Die Frage lautet daher, ob GMX ein Zurückbehaltungsrecht bzw. die einrede des nicht erfüllten Vertrages bzgl. des Pro Mail Account hat, wenn Forderungen aus Internet Hosting bestehen und der Kunde im Verzug ist?
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) greift hier nicht. Es liegen zwei verschiedene Verträge vor.
Zum Zurückbehaltungsrecht die AGB von GMX <a href=http://www.gmx.net/de/produkte/mail/agb/target="_blank">AGB GMX</a href>:
GMX ist im Verzugsfall weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen, überdies, die Internet-Präsenzen, den Internet-Zugang und/oder die e-mail-Accounts des Kunden sofort zu sperren; der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrungen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Die Gültigkeit dieser AGB könnte man anzweifeln. Ich denke jedoch, dass sich ein Streit mit GMX nicht für Sie lohnt…
Sie werden große Schwierigkeiten haben, den Schaden zu beziffern. Sie können natürlich Rechnungen von einem i-Cafe etc. einreichen. Größere Schwierigkeiten bekommen Sie, wenn Sie z.B . Verdienstausfall, also entgangenen Gewinn geltend machen wollen.
Ich vertrete nämlich die Auffassung, dass GMX sehr wohl Leistungen zurückhalten kann, auch in übergreifende Verträge. Denn das Gesetz spricht in § 273 BGB von "demselben rechtlichen Verhältnis". Ein solches wird in der Rechtsprechung weit aufgefasst, so dass man in ihrem Fall wohl von demselben Rechtsverhältnis ausgehen kann und GMX deshalb zu Recht, den Account gesperrt hat.
Es tut mir leid, Ihnen keine bessere Nachricht vermitteln zu können. Mein Rat ist an Sie: Konzentrieren Sie auf Ihr Kerngeschäft und vergessen die Forderung schnell.
Dennis Sevriens
Rechtsanwalt
Kanzlei SEVRIENS
Bergmannstraße 12
10961 Berlin
Tel: +49 30 6120 3616
Fax: +49 30 6120 3626
Web: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.sevriens.net" target="_blank">www.sevriens.net</a>
Weblog: <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://info.dpms.name" target="_blank">info.dpms.name</a>
Als ich meinen Internetzugang kündigte, wurde meines Erachtens eine Monatsgebühr in Höhe von 7,20 Euro zuviel abgebucht. Die ich zurückbuchen ließ. Wie sich beim Telefonat vom 29.07 mit der Rechnungsabteilung rausstellte, war dieses die Endabrechnung und der Betrag gerechtfertigt.
Wenn Sie zuviel bezahlt haben, sollten Sie der Gegenseite grundsätzlich Zeit geben, den zuviel gezahlten Betrag freiwillig zurück zu zahlen. Durch den (teilweisen) Widerruf der Einzugsermächtigung haben Sie unnötige Kosten ausgelöst. Ihre Bank stellt der Bank von GMX eine Rechnung in Höhe von ca. 7,50 €. GMX verlangt gemäß den AGB für eine unberechtigte Rücklastschrift einen Betrag von 9,60 €.
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist der Betrag von 7,20 € für einen Internetzugang geschuldet.
Auf der anderen Seite stehen die Kosten und Leistungen für den eMail Account Pro Mail, die Sie bereits im Voraus bis zum 04.12.2004 entrichtet haben.
Nun hat man Ihnen wegen der Forderung in Höhe von 7,20 € aus dem Internet Hosting Vertrag Ihren eMail Hosting Vertrag gesperrt.
Ist das zulässig? Die Frage lautet daher, ob GMX ein Zurückbehaltungsrecht bzw. die einrede des nicht erfüllten Vertrages bzgl. des Pro Mail Account hat, wenn Forderungen aus Internet Hosting bestehen und der Kunde im Verzug ist?
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) greift hier nicht. Es liegen zwei verschiedene Verträge vor.
Zum Zurückbehaltungsrecht die AGB von GMX <a href=http://www.gmx.net/de/produkte/mail/agb/target="_blank">AGB GMX</a href>:
GMX ist im Verzugsfall weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen, überdies, die Internet-Präsenzen, den Internet-Zugang und/oder die e-mail-Accounts des Kunden sofort zu sperren; der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrungen zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
Die Gültigkeit dieser AGB könnte man anzweifeln. Ich denke jedoch, dass sich ein Streit mit GMX nicht für Sie lohnt…
Sie werden große Schwierigkeiten haben, den Schaden zu beziffern. Sie können natürlich Rechnungen von einem i-Cafe etc. einreichen. Größere Schwierigkeiten bekommen Sie, wenn Sie z.B . Verdienstausfall, also entgangenen Gewinn geltend machen wollen.
Ich vertrete nämlich die Auffassung, dass GMX sehr wohl Leistungen zurückhalten kann, auch in übergreifende Verträge. Denn das Gesetz spricht in § 273 BGB von "demselben rechtlichen Verhältnis". Ein solches wird in der Rechtsprechung weit aufgefasst, so dass man in ihrem Fall wohl von demselben Rechtsverhältnis ausgehen kann und GMX deshalb zu Recht, den Account gesperrt hat.
Es tut mir leid, Ihnen keine bessere Nachricht vermitteln zu können. Mein Rat ist an Sie: Konzentrieren Sie auf Ihr Kerngeschäft und vergessen die Forderung schnell.
Dennis Sevriens
Rechtsanwalt
Kanzlei SEVRIENS
Bergmannstraße 12
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