4. Februar 2012
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10:30
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Ihre Frage beantworte ich wie folgt.
Die Wohnungsbaugenossenschaft als Vermieterin muss nicht einen niedrigeren Quadratmeterpreis anbieten, weil die Dämmung bei einer vergleichbaren Wohnung besser ist.
Sie darf Wohnungen zu demselben m²-Preis vermieten.
Der Mieter hat aber bei Mietmängeln (mangelhafte / schadhafte Dämmung) die Möglichkeit, die Miete zu mindern
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt