rechnung von versandhaus Quelle / Schöpflin

25. März 2011 16:05 |
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Inkasso, Mahnungen


Schönen guten tag.Ich bin seit 18 Jahren Witwer
nun bekann ich an 20.12 2010 eine rechnung von
versandhaus Quelle / Schöpflin über ein Inkasso
Dienst.Dernen Hauptforderung von 02.09.1993 ist.
Meine Verstorbene Frau mußte wohl noch was offen
gehabt haben.Habe schon bei Quelle und bei inkasso
nach der wahre gefragt ,aber es liegt nur die Rech-
-nung vor auch der Anwalt von den ich jetzt die Rechnung bekann sagte das sie sich über den Nachlassgericht info geholt und ich als erbe gelte, nur die rechnung ist 17 jahre alt und nie ist je eine forderung an mich gegangen . ist nicht schon eine verjährungsfrist abgelaufen?.Sollte ich einen Anwalt einschalten? und reicht die rechnung ich muß zuminstens wissen was für eine ware es sich handelt? Vielen
dank seewolf1907
Sehr geehrter Ratsuchender,

die angebliche Forderung von Quelle ist schon sehr alt.

Sie dürfte (Ende 2004) verjährt sein.
Wegen der Reform des Verjährungsrechts zum 01.01.2002 ergibt sich dies aus Artikel 229 § 6 Abs. 1 EGBGB in Verbindung mit § 195 BGB.

Etwas anderes könnte sich dann ergeben, wenn in dieser Sache ein Gericht involviert war, das einen Titel erlassen hat (Gerichtsurteil, Vollstreckungsbescheid, etc.).

Hat ein Gericht einen solchen Titel ausgesprochen, kann an der Forderung noch etwas dran sein.

Falls kein gerichtlicher Titel vorliegt – was ich vermute -, sollten Sie sich gegenüber dem Inkassobüro auf die Verjährung der Forderung berufen und eine Zahlung selbstbewusst ablehnen.

Im Übrigen haben Sie recht, dass die Forderung für Sie ja überhaupt nicht nachprüfbar ist. Aus der Rechnung müsste ja eigentlich hervorgehen, welche Ware, wann, zu welchem Preis geliefert wurde.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.

Abschließend bitte ich Sie, folgendes zu bedenken: Diese Plattform kann und will eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Zu einer umfassenden persönlichen Beratung gehört, dass Mandant und Rechtsanwalt gemeinsam alle relevanten Informationen erarbeiten. Das kann diese Plattform nicht leisten. Hier soll nur eine erste Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gegeben werden. Es kann sich sogar eine ganz andere rechtliche Beurteilung ergeben, wenn Informationen hinzugefügt oder weggelassen werden.


Mit besten Grüßen
Sebastian Belgardt


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