provisionszahlung - Umsatzsteuer

| 26. September 2006 09:23 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Beantwortet von


11:43
Hallo habe einen Pkw für 19000 Euro incl. Mwst für eine Firma verkauft, an eine andere Autofirma. Die Firma mit dem Pkw will 15000 Euro für den Wagen, für die 19 000 Euro soll eine Rechnung mit Mwst.aber geschrieben werden.(Kann gesplittet werden 15000und 4000) Wie kann ich am Besten als Privatperson eine
Rechnung über 4000 Euro incl. Mwst(muß Mwst.ausweisen) als Provision für mich schreiben oder gibt es andere Wege. Danke für die Mühe.
26. September 2006 | 10:36

Antwort

von


(400)
Wessels Str. 13
49134 Wallenhorst
Tel: 05407-8575168
Web: https://www.scheidung-ohne-rosenkrieg.de
E-Mail: fea@anwaltskanzlei-haeske.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können als Privatperson zwar eine Rechnung schreiben, dürfen als solche aber keine Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) darin ausweisen. Umsatzsteuer ausweisen dürfen bzw. müssen nur Unternehmer und Sie als Privatperson müssen ja normalerweise auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, so dass der Endbetrag dann auch gar keine Umsatzsteuer enthält.

Weisen Sie als Privatperson aber trotzdem unberechtigt in der Rechnung Umsatzsteuer aus, müssten Sie diese auch an das Finanzamt abführen (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14c.html" target="_blank">§ 14 c Abs. 2 UStG</a>).

Ist diese Vermittlertätigkeit nicht nur eine einmalige Angelegenheit, sondern sind Sie insofern nachhaltig selbstständig zur Erzielung von Einnahmen tätig, sind Sie Unternehmer (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2.html" target="_blank">§ 2 UStG</a>) und müssten die Tätigkeit auch als Gewerbe anmelden und je nach Umsatzhöhe eventuell auch Umsatzsteuer auf die Umsätze bezahlen.

Falls es sich bei Ihrer Tätigkeit nicht nur um eine reine Vermittlertätigkeit handelt und die Fahrzeuglieferung nicht durch die Verkäufer-Firma direkt oder in deren Auftrag erfolgt, sondern Sie selbst in eigenem Namen oder durch einen Dritten, der in Ihrem Auftrag handelt, ein Neufahrzeug in ein anderes Land der Europäischen Gemeinschaft liefern, werden Sie (auch als Privatperson) für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2a.html" target="_blank">§ 2 a UStG</a>). Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen neuer Fahrzeuge findet auch die Regelung für die Umsatzsteuerbefreiung der Umsätze der Kleinunternehmer keine Anwendung (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html" target="_blank">§ 19 Abs. 4 UStG</a>).

Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 26. September 2006 | 11:09

Danke erstmal die 19000 Euro waren aber incl. Mwst. wenn ich jetzt aber die 4000 Vermittlungsgebühr als Rechnung schreibe, kann die Firma ja keine Mwst ziehen, was den Kaufpreis ja erhöht. Muß ich dann von den 4000 Euro die Mwst runterrechnen? Danke für die Nachfrage

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. September 2006 | 11:43

Sehr geehrter Fragesteller,

korrekterweise müssten Sie dann tatsächlich von den 4.000 Euro den eigentlich auf die Umsatzsteuer entfallenden Betrag abziehen und der Firma nur den Restbetrag in Rechnung stellen, wenn mit dem Käufer vereinbart war, dass der zu zahlende Betrag einen Umsatzsteueranteil enthält.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"danke "
Mehr Bewertungen von Rechtsanwältin Gabriele Haeske »