Sehr geehrter Fragesteller
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Wenn Sie die Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheines in Polen erfüllen, dann können Sie diesen mit der Sicherheit machen, dass dieser in Deutschland anerkannt werden muss. Deutschland darf Ihnen bei einer rechtmäßigen Erlangung des polnischen Führerscheines diesen nicht aberkennen oder eine MPU anordnen. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie den polnischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen möchten. In diesem Fall gilt wieder das deutsche Recht mit u.U. dem Erfordernis der Ablegung einer MPU.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Ich wünsche Ihnen für Ihren Führerscheinerwerb viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Wenn Sie die Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheines in Polen erfüllen, dann können Sie diesen mit der Sicherheit machen, dass dieser in Deutschland anerkannt werden muss. Deutschland darf Ihnen bei einer rechtmäßigen Erlangung des polnischen Führerscheines diesen nicht aberkennen oder eine MPU anordnen. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie den polnischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen möchten. In diesem Fall gilt wieder das deutsche Recht mit u.U. dem Erfordernis der Ablegung einer MPU.
Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, eine andere rechtliche Beurteilung möglich ist.
Ich wünsche Ihnen für Ihren Führerscheinerwerb viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Gerlach
Rechtsanwältin