11. Dezember 2014
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21:28
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
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E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist das Telekommunikationsunternehmen o2 für die Berechtigung der Rechnungspositionen darlegungs- und beweisbelastet.
Rechnungen können somit nur für den Zeitraum VOR dem Kündigungsendzeitpunkt 28.02.2014 gelten.
Durch die Beauftragung der Rufnummernportierung durch die Telekom wurde das Vertragsverhältnis mit o2 rechtswirksam gekündigt, wenn sich dieses so als Kündigung verstehen lässt, also juristisch so auszulegen ist und damit so allein verstanden werden konnte.
So oder so wurde aber eine "Kündigung" zum 28.02.2014 von o2 bestätigt, was jedenfalls eindeutig als Vertragsbeendigung anzusehen ist.
Ob nunmehr die Übernahme Ihrer Festnetz Rufnummer/n vom aufnehmenden Anbieter storniert wurde oder nicht bzw. dieses überhaupt in Auftrag ist weniger relevant, entscheidend ist eben, ob damit eine Vertragsbeendigung durch eine Kündigung erfolgte, was o2 zum 28.02.2014 anerkannt hat - darauf kommt es an.
Vor diesem Hintergrund haben Sie konsequenterweise der Rechnungsstellung meines Erachtens nach widersprechen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg