Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die 3 Monat Kündigungsfrist einvernehmlich abänderbar ist. Das ist bereit geschehen.
Nun hat der Vermieter aber eigenständig Massnahmen getroffen, die konkludent auf den Willen zur noch früheren Übergabe schliessen lassen, nämlich zum 1.6.
Darüber hinaus ist aber offenbar in einem Zustand, der als unbewohnbar bezeichnet werden kann, wenn ich Sie richtig verstanden habe. Damit ist der vertragsgemäße Gebrauch derart gemindert, dass auch eine Kürzung der Miete um 100% in Betracht kommt- dann wäre der Schlüssel aber noch nicht im Juni abzugeben.
Ich würde ihnen raten, dem Vermieter dies so mitzuteilen, nämlich dass er widerrechtlich Zutritt verschaft und grob vertragswidrig gehandelt hat. Da Sie für Juni die Miete um 100% mindern könnten( falls zutreffend, wenn unbewohnbar) wären Sie mit einer früheren Schlüsselübergabe einverstanden.
Ich würde ferner dazu raten, den Zustand und die Arbeiten zu dokumentieren. Ggf.fügen Sie diese dem Schreiben bereits bei.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
ich habe meine Kündigung am 29.04. mit folgendem Text geschrieben: bezugnehmend auf unser Gespräch v,22.04.möchte ich der Form halber den Mietvertrag schriftlich kündigen. . . . sie liegt seit dem 19.01.16 im Pflegeheim. . Aufgrund dieser außergewöhnlichen Situation bitte ich Sie um schnellstmögliche Vertragsauflösung. Die Wohnungsräumung wird bis zum 30.05. abgeschlossen sein.
Daraufhin hat mit VM mündlich zugesagt die Juli Miete zu erlassen. Ich habe nichts schriftlich von ihm. Kann ich trotzdem aufgrund der obigen Vorkommnisse ab 01.06. die Miete um 100% mindern für Juni oder schreibe ich da bis 31.07.? Wenn er nicht zustimmt, dann den Schlüssel zurückverlangen (er hat ja schon einen Nachmieter) und Anwalt einschalten? was soll ich tun? Übrigens vielen Dank für die superschnelle Antwort. Große Klasse!
Mit einer schriftlichen Bestätigung wären Sie auf der sicheren Seite. Es sollte unbedingt- zumindest vor Zeugen- nachweisbar sein, dass eine einvernehmliche Übergabe am 1.6 stattfindet