24. Juli 2023
|
15:27
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
1. Es besteht kein Anspruch darauf den Darlehensvertrag beliebig auf einen anderen Darlehensnehmer zu übertragen. Das muss die Bank nicht explizit im Vertrag ausschließen.
2. Ja, das ist möglich. Die GmbH erhält dann aber nur ein belastetes Grundstück. Die Frage wäre dann auch zu welchem Preis die Übertragung an die Gesellschaft möglich ist, wenn das Grundstück von der Gesellschaft nicht lastenfrei erworben werden kann sondern Ihr Darlehen sichert.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Rückfrage vom Fragesteller
24. Juli 2023 | 17:01
Sehr geehrte Frau Stadler,
guten Tag und Dank für die schnelle Antwort!
Hier meine Rückfrage = 2. Frage präzisiert: Wenn es eine solche Klausel nicht gibt, wie ist dann mein Recht als Kreditnehmer gegenüber der Bank - kann ich die Immobilie OHNE DIE ZUSTIMMUNG DER BANK an die o.g. GmbH & Co KG verkaufen, aber das Darlehen MIT MIR ALS DARLEHENSNEHMER weiterführen?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
24. Juli 2023 | 19:14
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, das ist möglich. Für Ihr Vorhaben stellt sich aber die Frage, ob das in der Gesamtschau lohnt, weil das Grundstück dann belastet mit der Grundschuld übertragen wird und weniger wert ist als es ohne die Grundschuld wert wäre.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-