mögliche Kollision zwischen Markenschutz / Urheberrechtsschutz / WGAE Zertifikat

25. Mai 2020 11:27 |
Preis: 50,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


15:40
Ich bin Teilhaber an einem StartUp, dass eine Lern-APP unter einer noch anzumeldenen Marke produziert und vertreiben wird. Wir haben bereits die Domains unsere_marke.de unsere_marke.app usw registriert und benutzen diese auch schon.
Wir haben vor einem haben Jahr auch eine GmbH mit dem Namen unsere_marke Edutainment GmbH eingetragen.

Jetzt ist ein Autor auf uns zugegekommen, der angeblich vor 12 Jahren ein Buch / Drehbuch geschrieben und dieses wohl bei einer Art Notarservice der Writers Guild of Amerika hinterlegt hat (er hat ein Zertifkat der WGAE vorgelegt). Sein Buch trägt den Titel "Die unsere_marke" und beschäftigt sich in Märchenform, aber eben nicht lehrend und vermittelnd mit dem Thema, das auch unsere Lern-APP vermittelt. Dieses Buch ist bisher unveröffentlicht und laut eigener Aussage sucht der Autor seit vielen Jahren einen Verleger oder Filmproduzenten. Jetzt will er uns entweder zu einer Kooperation bewegen oder uns die Nutzung der Marke untersagen.

Zusatzinfo: Im DPMA und im WIPO gibt es keinen Eintrag mit seinem Buchtitel und noch keinen mit unserem Markennamen. Der Markenname ist im Ausland zuweilen als Nachname in Gebrauch wie bei uns Müller oder Meier.

Hier nun meine Frage: Entsteht aus der Hinterlegung eines Buchtitels/Buchinhalts also dem Nachweis, dass das Buch vor unserer Firmengründung geschrieben wurde, irgendein Schutzrecht, dass mit der Nutzung des Namens für eine APP kolidieren kann oder das uns bei der Eintragung der Marke behindern könnte.

Mit bestem Dank für eine rechtssichere Einschätzung der Situation.
25. Mai 2020 | 11:59

Antwort

von


(46)
Wichertstraße 67
10439 Berlin
Tel: +493022494512
Web: https://www.rechtsanwalt-epping.de
E-Mail: epping@rechtsanwalt-epping.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Entscheidend wird sein, in welchem Land und für welche Länder Sie die App anbieten wollen.

Grundsätzlich ist ein solcher Werktitelschutz und ein Konflikt möglich. Grundsätzlich entsteht der Schutz des Werktitels dabei durch die bloße Benutzung.

In Deutschland gibt es die Möglichkeit der Titelschutzanzeige. Voraussetzung ist allerdings, dass das betreffende Werk dann auch unter dem in der Titelschutzanzeige bekannt gegebenen Titel innerhalb angemessener Frist erscheint. Welche Frist angemessen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, wobei insbesondere die übliche Vorbereitungsdauer für entsprechende Projekte zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich liegt die Grenze bei Druckerzeugnissen bei sechs Monaten.

Soweit nunmehr der Autor selber vorträgt, dass die Hinterlegung bereits 12 Jahre zurückliegt, so überschreitet dies deutlich diese Frist der vorübergehenden Titelschutzanzeige.

Die reine Hinterlegung, insbesondere in den USA, ist noch keine Benutzung in Deutschland. Insoweit besteht dadurch kein Werktitelschutz in Deutschland.

So ist die allgemeine Rechtslage. Soweit das Buch nicht veröffentlicht wurde, insbesondere nicht in Deutschland, so kann sich der Autor nicht auf ältere Rechte berufen. Insoweit steht der Verwendung des Namens für ihre App nichts im Wege.

Sollte der Titel tatsächlich in Deutschland veröffentlicht worden sein, oder in einem Land, in dem Sie die App anbieten wollen, so müsste man sich im Einzelfall anschauen, ob Verwechslungsgefahr besteht.


Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten. Bei Rückfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich mit herzlichsten Grüßen

Michael Epping


Rechtsanwalt Michael Epping

Rückfrage vom Fragesteller 25. Mai 2020 | 14:59

Ich bedanke mich für die schnelle und umfassende Auskunft, möchte aber trotzdem von der Nachfragemöglichkeit Gebrauch machen.

Wir wollen mit unserer App durchaus international natürlich auch im englischsprachigen Raum auftreten und von daher ist es schon interessant inwieweit so ein zwar in Amerika aber deutschsprachig hinterlegtes Werk den Namen einer APP beeinflussen kann.

Nicht ganz eindeutig für mich ist Ihre Antwort bezgl. der Entrstehung eines Werktitelschutzes. Bezieht dieser sich dann nicht auf Printmedien und/oder Filme? Wir bieten ja eine Software an und kein Druckerzeugnis.
Markenschutz richtet sich doch eig. nach Nizzaklassen / Warengruppen. (Es gibt ja auch Zigaretten die den Namen einer deutschen Nobelautomarke tragen).

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Mai 2020 | 15:40

Inwieweit Schutz in anderen Ländern besteht, dass kann ich nicht sagen, dafür müssten Sie einen Anwalt in dem entsprechenden Land Fragen, wenn Sie ganz sicher gehen wollen. Ich würde aber meinen, dass ohne Veröffentlichung auch in anderen Ländern kein Werktitelschutz bestehen würde.

Der Werktitelschutz bezieht sich auf alle Medien: Zeitung, Film, App, etc. Wie gesagt, normalerweise entsteht er erst mit und durch Benutzung. Davor besteht ein Schutz nur, über die Titelschutzanzeige. Dies soll im wesentlichen dem Ersteller die Möglichkeit geben sein Werk entsprechend der benötigten Vorbereitungszeit fertigzustellen, ohne, dass jemand den Namen wegnimmt. Dies soll aber nicht dazu führen, dass der Hinterleger für unbestimmte Zeit diesen Titel blockieren kann. Aufgrund der unterschiedlichen Werkarten kann die Fertigstellung länger dauern oder nicht (zB längere Frist bei Filmen).

Nach deutschem Recht würde, für eine Hinterlegung eines (Druck-) Werks von mehr als 10 Jahren und immer noch keiner Veröffentlichung kein Werktitelschutz bestehen.

Selbst wenn das Werk veröffentlicht würde, so müsste man dann im Einzelfall prüfen, inwieweit Verwechslungsgefahr besteht. Grundsätzlich liegen zwar eine Software und ein Druckerzeugnis weit auseinander, aber das muss nicht zwingend so sein. Insoweit ist aber auch zu prüfen, welche Kennzeichungskraft der Titel überhaupt hat. Wenn es beschreibende Elemente enthält, so ist eher nicht von einer Verwechslungsgefahr auszugehen. Das ist aber immer eine Frage des Einzelfalles und kommt entscheidend auf den Namen an.

Nehmen wir das Beispiel: die Vermessung der Welt (Kehlmann). Wenn Sie eine Software entwickeln würden, die lediglich ein Maßband beinhaltet, mit dem man die Erde messen kann, dann würde keine Verwechslungsgefahr bestehen. Der Verlag könnte Ihnen die Verwendung des Titels für eine App nicht untersagen. Anders wäre es, wenn die Software Bezug zu Humboldt und Gauß hätte und somit zu der Geschichte. In dem Fall könnte man schon meinen, dass die Software vielleicht aus dem gleichen Haus stammt. Das könnte Ihnen der Verlag dann doch untersagen.

Ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten stehe ich gerne auch telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

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