25. Januar 2021
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19:38
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie dürfen im Rahmen Ihrer eigenen Werke auf Grundlage der Kunstfreiheit fremde Marken oder Logos nutzen. Dazu müssen aber bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.
Die Nutzung durch Sie darf nicht zu eigenen geschäftlichen oder werblichen Zwecken stattfinden. Sie dürfen auch nicht den Eindruck erwecken, dass Ihr Werk dem Inhaber der genutzten Marke zuzuordnen ist. Solange es sich also um ein Zitat handelt oder eine Nutzung des Logos oder der Marke in einem neuen, durch Sie erstellten künstlerischen Kontext dürfte in den allermeisten Fällen Ihre Kunstfreiheit überwiegen.
Es kommt dabei immer auf den Einzelfall an. Wenn die Darstellung der Fremden Marke oder eines geschützten Logoprints in Ihren Werken sehr prominent ist, dann kann es durchaus sein, dass im Endeffekt von einer markenmäßigen Nutzung auszugehen ist. Auch wenn Sie die Marken in einen Kontext stellen, der dem Markeninhaber nicht gefällt kann durchaus damit zu rechnen sein, dass man Sie auf Unterlassung in Anspruch nimmt und im Zweifel auch finanziell in einer derartigen Auseinandersetzung den längeren Atem hat als Sie. Das bedeutet aber nicht, dass es (generell) unzulässig wäre in einem künstlerischen Zusammenhang fremde Marken zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen