Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Leider geht die herrschende Rechtsprechung und über wiegende Literaturmeinung tatsächlich davon aus, dass der Reiseantritt mit dem eichecken beginnt; anders sei dies nur beim online-check-in (vergl. AG München, Urteil vom 30.10.2013, AZ. 171 C 18960/13).
Daher spricht einiges für die Annahme des Reiseabbruchs.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Leider geht die herrschende Rechtsprechung und über wiegende Literaturmeinung tatsächlich davon aus, dass der Reiseantritt mit dem eichecken beginnt; anders sei dies nur beim online-check-in (vergl. AG München, Urteil vom 30.10.2013, AZ. 171 C 18960/13).
Daher spricht einiges für die Annahme des Reiseabbruchs.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
1. August 2015 | 11:49
Sehr geehrter Herr Steinigen, vielen Dank!
Was ist mit der Airline?
Die Information des Vaters an den Mitarbeiter: "meine Tochter kann nicht fliegen, wir möchten später nachfliegen" gilt nicht als Umbuchungswunsch, der aufgrund der Situation aber nicht beendet werden konnte?
Es kann ja nicht wirklich erwartet werden, dass der medizinische Notfall außer Acht gelassen wird, nur um die Umbuchung rechtzeitig durchführen zu können.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
1. August 2015 | 14:10
ME besteht auch gegen die Airline kein Anspruch, da auf Grund der verständlichen Situation gerade keine Umbuchung vorgenommen wurde. Es kommt dabei nicht auf Verschulden o. ä. an, sondern nur auf das Ergebnis.
Daher kann wohl allenfalls auf Kulanz gehofft werden.