28. Februar 2012
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09:19
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
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so wenig nachvollziehbar es auch sein mag - Sie müssen Ihren Vermieter nicht nur informieren, sondern nach Ihrer Sachverhaltsschilderung auch dessen Erlaubnis einholen (was zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen sollte).
Der Grund liegt darin, dass der Vermieter (vermutlich) Eigentümer der Mietsache und den damit verbundenen Einbauten (also auch die alte Toilette) ist. Beschädigen, entfernen oder vernichten Sie dennen Eigentum, machen Sie sich schadensersatzpflichtig.
Zudem sind Sie als Mieter verpflichten, nach Beendigung des Mietvertrages die Mietsache in dem Zustand der vertraglichen Vereinbarungen zurückzugeben und wären verpflichtet, Einbauten zu entfernen und rückzubauen.
Dieses wäre nicht möglich, wenn Sie die alte Toilette entsorgen wollen.
Ein endgültiger Austausch ist also tatsächlich nur mit Einverständnis des Vermieters möglich, der auch nicht verpflichtet wäre - da Sie das Objekt ja im jetzigen Zustand angemietet haben - einem Austausch zuzustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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