kann der Vermieter die Montage einer neuen Toilette verweigern?

| 28. Februar 2012 08:51 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Kann der Mieter die Toilette in seiner Wohnung auf eigene Kosten austauschen und muss der Vermieter darüber informiert werden?

Der Mieter muss den Vermieter nicht nur informieren, sondern auch um Erlaubnis bitten, da der Vermieter Eigentümer der Mietsache und der damit verbundenen Einbauten ist. Ein Austausch ohne Zustimmung des Vermieters könnte zu Schadensersatzforderungen führen. Zudem muss der Mieter die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand zurückgeben, was den Rückbau von Einbauten einschließt. Ein endgültiger Austausch ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

Hallo.

Folgend meine Frage:

Ich beziehe eine neue Wohnung. In der neuen Wohnung möchte ich die alte, aber noch vollständig funktionsfähige, Toilette (WC, Spülkasten, Sitz) durch eine neue Toilette auf _meine Kosten_ austauschen lassen. Die Montagearbeiten würden durch einen Fachbetrieb ausgeführt werden. Die alte Toilette soll entsorgt werden.

Kann der Vermieter den austausch der Toilette durch eine neue verbieten, auch wenn ich alle Kosten selbst trage? Muss der Vermieter über den Einbau der neuen Toilette informiert werden?

Danke und viele Grüße.
28. Februar 2012 | 09:19

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


so wenig nachvollziehbar es auch sein mag - Sie müssen Ihren Vermieter nicht nur informieren, sondern nach Ihrer Sachverhaltsschilderung auch dessen Erlaubnis einholen (was zu Beweiszwecken schriftlich erfolgen sollte).


Der Grund liegt darin, dass der Vermieter (vermutlich) Eigentümer der Mietsache und den damit verbundenen Einbauten (also auch die alte Toilette) ist. Beschädigen, entfernen oder vernichten Sie dennen Eigentum, machen Sie sich schadensersatzpflichtig.


Zudem sind Sie als Mieter verpflichten, nach Beendigung des Mietvertrages die Mietsache in dem Zustand der vertraglichen Vereinbarungen zurückzugeben und wären verpflichtet, Einbauten zu entfernen und rückzubauen.

Dieses wäre nicht möglich, wenn Sie die alte Toilette entsorgen wollen.


Ein endgültiger Austausch ist also tatsächlich nur mit Einverständnis des Vermieters möglich, der auch nicht verpflichtet wäre - da Sie das Objekt ja im jetzigen Zustand angemietet haben - einem Austausch zuzustimmen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
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