interner Firmenwechsel - sämtliche Rechte u. Pflichten werden übernommen
2. Februar 2009 15:06
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Arbeitsrecht
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Zusammenfassung
Was muss ich beim Wechsel zwischen zwei verbundenen Unternehmen bezüglich meiner Betriebszugehörigkeit und Arbeitsvertragsrechte beachten?
Ein einfacher Neuabschluss eines Arbeitsvertrags mit dem neuen Unternehmen ist riskant, da nicht automatisch alle bisherigen Ansprüche erhalten bleiben. Bei abweichenden Regelungen im neuen Vertrag würden diese gelten und nicht die alten Vereinbarungen. Die beste Lösung ist eine Vereinbarung, die festlegt, dass das bestehende Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten unverändert vom neuen Unternehmen fortgeführt wird. Falls dies nicht möglich ist, sollten alle Rechte und Ansprüche, besonders die Betriebszugehörigkeit, explizit im neuen Vertrag fixiert werden.
Hallo,
seit fünf Jahren bin ich in einem Betrieb beschäftigt der aus zwei getrennten Firmen besteht. Firmensitz und Geschäftsführung ist die gleiche - Bsp.: Fa. Schulze Printmedien GmbH und Fa. Schulze Druckdienstleistungen GmbH. Die eine Firma betreut Kunden aus dem industriellen Bereich und die andere Kunden aus dem Medizinbereich.
Angestellt bin ich seit fünf Jahren (z.B.) bei der Fa. Schulze Printmedien GmbH. Im täglichen Arbeitsalltag merkt man von der Firmentrennung aber nichts. Da ein Mitarbeiter gekündigt hat und ein neuer eingestellt wurde, werde ich in Zukunft verstärkt Kunden aus dem Bereich der Druckdienstleistungen GmbH betreuen.
Aus diesem Grund möchte mein Arbeitgeber nun, dass ich aus Abrechnungsgründen in die Firma Druckdienstleistungen GmbH wechsle. Ich habe dazu einen neuen Arbeitsvertrag erhalten welchen ich unterschreiben soll.
In diesem ist der Satz: "Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis zu Printmedien GmbH werden übernommen." enthalten.
Meine Fragen:
- Sichert mir dieser Satz meine Betriebszugehörigkeit, vor allem im Hinblick auf eine Abfindung und die länge des Kündigungsschutzes?
- Wenn Vertragsinhalte im neuen Vertrag zu meinen Ungunsten im Vergleich zum alten Vertrag abweichen, gilt dann der alte Vertrag? (Bsp.: Im neuen Vertrag steht, dass nach 4 wöchiger Krankheit ein Vertrauensarzt aufzusuchen ist, im alten Vertrag gibt es diese Klausel nicht.)
Vielen Dank für Ihre Antworten
Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Die zitierte Formulierung ist sehr allgemein gehalten und ist zumindest unklar, was erworbene Ansprüche und Anwartschaften angeht.
Die vom Arbeitgeber vorgeschlagene Variante, Auflösung des alten und Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages ist sehr riskant, da nicht gewährleistet ist, dass Sie alle Ansprüche behalten. Zudem würde bei abweichenden Vereinbarungen im neuen Vertrag dies gelten, nicht die Regelungen aus dem alten Vertrag.
Besser wäre eine Vereinbarung, wonach das ursprünglich mit der Firma A bestehende Vertragsverhältnis jetzt mit allen Rechten und Pflichten unverändert von Firma B fortgesetzt wird.
Sollte der Arbeitgeber zu einer solchen Vereinbaruung nicht bereit sein, sollten Sie selber auf einer genauen Fixierung aller Rechte und Ansprüche, insbesondere Zeiten der Betriebszugehörigkeit etc, ausdrücklich im neuen Vertrag regeln und sich nicht mit der zitierten Formulierung begnügen.
Mit freundlichen Grüßen