ich würde gern eine Teilerwerbsunfähigkeit beantragen

5. März 2011 11:38 |
Preis: 46€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Ich habe in diesem Jahr mein 40 jähriges Betriebsjibiläum im pädagogischen Bereich.
Ich bin 59 und hatte bisher auch keine größeren Gesundheitsprobleme.
Nun wurde eine Skoilose festgestellt und durch Stress auch nervliche Probleme,seit dem 1.12.2010 bin ich krankgeschrieben,hab aber ab Mitte Januar die Arbeitszeit bis derzeit 5 stunden angehoben,mit Einverständnis meines Arbeitgebers.
Da das ganz gut geht,würde ich dies gern weiter so tun(bis etwa 63)
Ist das möglich,ohne große finanzille Einbußen?
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente kann auf der Grundlage des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, geregelt in § 435 SGB III beantragt werden.

Den Antrag können Personen stellen, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt dazu in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen.

Die Voraussetzungen für einen Antrag erfüllen die Personen, die aufgrund Krankheit oder Behinderung generell nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten können, die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht haben und die seit mindestens 5 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und dort mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge bezahlt haben. Zudem muss feststehen, dass die (volle) Erwerbsfähigkeit durch Reha-Maßnahmen nicht mehr wieder hergestellt werden kann.

Nach Antragstellung werden diese Voraussetzungen durch den Träger der Sozialversicherung geprüft. Die Prüfung der Erwerbsminderung erfolgt anhand ärztlicher Unterlagen bzw. anhand von medizinischen Gutachten. Steht dann fest, dass Sie auf unabsehbare Zeit nicht mehr als 3 Stunden täglich arbeiten können und auch auf dem Arbeitsmarkt keine Stelle bekommen, erhalten Sie volle Erwerbminderungsrente. Wenn Sie hingegen zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können, dann erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderung und haben einen Anspruch auf die Hälfte der Erwerbsminderungsrente.

Da Sie vor dem 02. Januar 1961 geboren sind, können Sie bereits eine teilweise Erwerbsminderung geltend machen, wenn sie berufsunfähig sind, also nicht mehr in dem von Ihnen erlernten Beruf arbeiten können und keine adäquate Stelle bekommen.

Wenn also in Ihrem Fall aufgrund der festgestellten Krankheiten die Voraussetzungen vorliegen, so können Sie einen Antrag auf (teilweise) Erwerbsminderungsrente.
Die Höhe einer Rente hängt von Ihrem bisherigen Einkommen und Ihren Versicherungsjahren ab.

Schließlich kommte es darauf an, ob Sie in den alten oder den neuen Bundesländern wohnen. Daher muss eine Berechnung individuell erfolgen. Grob überschlagen beträgt die volle Erwerbsmindungsrente 30 - 34 Prozent des bisherigen Bruttoeinkommens. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist es dann die Hälfte dieses Betrages. Zu beachten ist auch, dass die volle Erwerbsminderungsrente erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres gezahlt wird. Für Jüngere gelten Abschläge. Die Erwerbsminderungsrente wird als Zeitrente für maximal 3 Jahre gewährt. Danach müsste sie neu beantragt werden, es sei denn die Voraussetzungen für eine Dauerrente liegen vor.
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...