13. September 2006
|
20:29
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie werden bei der beschriebenen Lage innerhalb einer "Hartz 4 - Berechnung" als Gemeinschaft betrachtet, in der das Einkommen Ihres Mannes mitberücksichtigt wird.
Es ist dabei unerheblich, ob Sie getrennte Kassen haben, da Sie gegen Ihren Mann Anspruch auf Versorgung haben. Er muß im Rahmen seiner ehelichen Pflichten für Sie und die Familie sorgen. Ihr Mann ist daher der erste Ansprechpartner. Daran ändert es auch nicht, daß Sie Gütertrennung vereinbart haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille