hartz 4 in der ehe und erziehungggeld

13. September 2006 06:46 |
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Familienrecht


Beantwortet von

wir haben 2 kinder, das jüngere bekommt noch erziehungsgeld.
weil mein mann aber ca 2000 euro netto verdient wollen sie mir das geld kürzen,da wir aber getrenntekassen haben, aber in einem haushalt leben, käme das für mich nicht gut. jetzt haben wir aber gütertrennung im vertrag stehen, deins ist deins und meins ist meins, wie kann ich das durchsetzen, dass ich weiterhin das geld bekomme?
2. frage: wie schaffe ich es, für mich, der ehefrau, bei der o.
beschriebenen lage, hartz 4 durch zu kriegen?
mit freundlichen grüssen,
jutta langes- leuschner
13. September 2006 | 20:29

Antwort

von


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Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie werden bei der beschriebenen Lage innerhalb einer "Hartz 4 - Berechnung" als Gemeinschaft betrachtet, in der das Einkommen Ihres Mannes mitberücksichtigt wird.

Es ist dabei unerheblich, ob Sie getrennte Kassen haben, da Sie gegen Ihren Mann Anspruch auf Versorgung haben. Er muß im Rahmen seiner ehelichen Pflichten für Sie und die Familie sorgen. Ihr Mann ist daher der erste Ansprechpartner. Daran ändert es auch nicht, daß Sie Gütertrennung vereinbart haben.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

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