13. Februar 2015
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14:35
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Grasel
Heßstraße 90
80797 München
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E-Mail: kanzlei@grasel.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Ihre Schwester tatsächlich im Jahr 1994 eine deutsche Fahrerlaubnis erworben hat, dann ist diese unbegrenzt gültig.
Lediglich Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle zuvor ausgestellten Führerscheine verfallen erst am 19.01.2033 und müssen dann neu ausgestellt werden.
Auch eine Einziehung des Fahrzeugs war hier sicherlich nicht veranlasst, zumal man ja einfach die Versicherungspolice dahingehend abändern kann, dass zukünftig auch andere Personen mit dem Fahrzeug fahren dürfen (Aufnahme zusätzlicher Fahrer, evtl. gegen Mehrbeitrag).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Grasel
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Mathias Grasel
Fachanwalt für Strafrecht