Steuer auf immobilienverkauf in Spanien

26. April 2010 18:01 |
Preis: 100€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Internationales Recht


Ich habe vor zwei Jahren ein Haus in Ibiza verkauft und nicht wenig Veräusserungsgewinnsteuer bezahlt. Ich habe sogar überbezahlt. Dies lag an meinem Steuerberater dort. Deswegen ist vielleicht folgendes passiert: Ich wartete auf eine Rückerstattung des überbezahlten Gelds. Stattdem veranlasst das Finanzamt dort eine Schätzung des Werts des Hauses und verlangte einer Nachzahlung. Sie ignorierten völlig die Verkaufssumme in der Notarsurkunde.Angeblich sind sie völlig dazu berechtigt.

Meine Steuerberaterin ließ eine andere Schätzung machen, die der aktuellen Verkaufssumme entsprach.Jetzt aus Kompetenzgrunden wird die Sache in einer oberen Instanz in Mallorca behandelt. Meine Anwältin dort erwartet nichts gutes davon und riet mir zu einer Verwaltungsklage. Ich wurde gern von einem Anwalt erfahren in spanischem Recht hören, was er/ sie von solchen Verwaltungsanklagen hält und was die Aussichten auf einen günstigen Vergleich sind. Auch wie häufig so etwas passiert. Die Verkaufsumme in der Notarsurkunde zu ignorieren scheint mir rechtlich sehr fraglich zu sein.

Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an.
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER