Nachforderung verdeckte Mängel

| 17. April 2010 20:43 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo RA,

habe unsere Mietwohnung ordnungsgemäß zum 30.09.2008 gekündigt, um in ein Eigenheim zu ziehen. In dieser Mietwohnung haben wir im Februar 2007 in 3 Räumen Laminat verlegt, was wir auch selbst bezahlt haben. Der reine Materialwert betrug ca 1100 Euro.
Bei unserem Auszug 2008 haben wir von dem Vermieter dafür eine Zahlung von 350 Euro erhalten.
Haben dann mit den zukünftigen Mietern und dem Vermieter ein Abnahmeprotokoll erstellt, wobei keine großen Mängel festgestellt wurden, nur Kleinigkeiten, die der zukünftige Mieter beseitigen wollte. so steht es auch in diesem Protokoll.

Nun, April 2010, bekam ich von meinem damaligen Vermieter einen Anruf, in dem er mir mitteilte, dass neue Mieter in diese Wohnung eingezogen sind und er vorher das Laminat vom Fachmann in 2 Räumen neu verlegen lassen musste, da wir es fehlerhaft verlegt hatten.
Diese Kosten will er mir in Rechnung stellen.
Im Abnahmeprotokoll ist bezüglich des Laminats keine Beanstandungen vermerkt.

Hier meine Frage: Darf er mir diese Kosten in Rechnung stellen, denn immerhin wohne ich schon 1,5 Jahre nicht mehr in dieser Wohnung.

Für eine Auskunft bin ich dankbar.

Mit freundlichem Gruß
muckel41

17. April 2010 | 21:03

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Das Wohnungsabnahmeprotokoll dient dazu, spätere Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter zu vermeiden. Wenn in dem Protokoll z. B. einzelne Mängel, wie Sie schreiben, festgehalten sind, die Wohnung im Übrigen als vertragsgemäß vom Vermieter bestätigt wird, können über die Beseitigung der festgehaltenen Mängel hinaus seitens des Vermieters keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

Nach wohl herrschender Rechtsprechung kann der Vermieter den Mieter nicht für Schäden verantwortlich machen, die im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt sind. Der Vermieter kann auch nicht einwenden, bestimmte Mängel seien bei der Wohnungsabnahme nicht zu erkennen gewesen.

Wenn also im Protokoll der Laminatboden nicht als mängelbehaftet aufgelistet ist, haben Sie mit der Beseitigung dieser angeblichen Mängel nichts zu tun.


2.

D. h. Sie brauchen die Kosten, die Ihnen der Vermieter in Rechnung stellt, nicht zu bezahlen. Vor diesem Hintergrund empfehle ich, den Vermieter schriftlich auf diese Sach- und Rechtslage hinzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 10. Juni 2010 | 13:26

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Gerhard Raab »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 10. Juni 2010
5/5,0


ANTWORT VON

(2333)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht