Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Um es vorweg zu nehmen: Sie sind auf den klassischen Fall einer sog. Internetabzocke hereingefallen. Das passiert ganz vielen Personen. Rechtlich verhält es sich wie folgt:
Die Seite ist insgesamt so aufgebaut, daß sie nicht den Eindruck erweckt, kostenpflichtig zu sein. Für das Zustandekommen einer wirksamen Zahlungsvereinbarung muß sich der Verbraucher jedoch bewußt sein, daß er einen kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Aufgrund des sehr versteckten Zahlungshinweises ist dieses jedoch nicht der Fall. Es fehlt damit bereits an einer wirksamen Zahlungsvereinbarung.
Zudem haben Sie bei Verträgen, die Sie über das Internet abschließen, nach den Regeln des Fernabsatzgeschäfts ein Widerrufsrecht (§ 312d BGB
). Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen. Diese beginnt jedoch erst in dem Moment zu laufen, in dem Sie ordnungsgemäß und in Textform über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden (§ 355 Abs. 2 BGB
). Eine ordnungsgemäße Belehrung liegt hier nicht vor. Daher haben Sie noch die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.
Weiterhin empfiehlt es sich, den Vertrag vorsorglich anzufechten. Das Anfechtungsrecht steht Ihnen dann zu, wenn Sie bei Abgabe Ihrer Erklärung einem Irrtum unterlagen (§ 119 BGB
) oder arglistig getäuscht wurden (§ 123 BGB
). Beider Voraussetzungen sind hier in der Regel erfüllt, weil der Kostenhinweis sehr versteckt war.
Schlußendlich sollten Sie den Vertrag rein vorsorglich kündigen.
Im Ergebnis ergibt sich damit folgende Vorgehensweise: Sie teilen dem Unternehmen per Einwurfeinschreiben mit, (1.) daß Sie keinen Vertrag geschlossen haben, (2.) einen etwaigen Vertrag widerrufen, anfechten und kündigen. Bitte verwenden Sie dabei unbedingt diese drei Begriffe “widerrufen”, “anfechten” und “kündigen”. Eine Zahlung leisten Sie nicht.
In der Folge wird das Unternehmen Ihnen mutmaßlich mitteilen, daß Ihre Erklärungen aus diversen Gründen nicht akzeptiert werden können und Sie daher trotzdem bezahlen müssen. Kommen Sie dieser Aufforderung bitte nicht nach. Und reagieren Sie hierauf auch nicht mehr. Die Forderung ist unbegründet und wird in der Regel auch nicht gerichtlich geltend gemacht. Es werden sich nur noch Inkassobüros und/oder Anwälte melden. Diese haben aber auch keine weitergehenden Rechte. Eine zwangsweise Durchsetzung der vermeintlichen Forderung ist nur über das Gericht möglich. Und genau diesen Schritt meiden diese Unternehmen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
Vertragsabschluß-Unterstellung eines Routenplaner-Service
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Internetrecht, Computerrecht
Beantwortet von
Notarin und Rechtsanwältin Sonja Richter
Guten Tag,
vor ca. drei, vier Wochen nahm ich auf der Suche nach einem Routenplaner einen Link zur Seite von www.routenplaner-service.de wahr und gab in der Eingabemaske meine komplette Adresse nebst gesuchter Adresse ein. Darauf kam ich wie üblich auf eine weitere Seite und sollte dort erneut meine Eingaben eintragen. Genau kann ich mich nicht erinnern, wofür erforderlich war, meine Mailadresse und meinen Namen einzugeben. Ich fing mit den Eingaben an und studierte vor dem Abschicken den weiteren Inhalt der Seite. Dabei fiel mir zufällig in´s Auge, das ich mit dem Abschicken einen Vertrag auf ein oder zwei Jahre zum Preis von jeweils knapp unter 100 € abschließe. Ich erinnere mich noch, wie ich empört meinen Mann darauf hinwies und meine Eingaben löschte, also nichts abschickte.
Leider hat das nicht gereicht, heute morgen erhielt ich per Mail eine Zahlungsaufforderung. Zitat: Seit Ihrer Anmeldung vom 24.03.2010 sind nunmehr zwei Wochen verstrichen, ohne daß Sie wirksam von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. .......... Für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung erlauben wir uns das vereinbarte Nutzungsentgelt in Höhe von 96 € in Rechnung zu stellen"
Angemerkt sei, dass ich keine Zugangsdaten eingerichtet (weil ja nicht von mir abgeschickt) oder gar eine Vertragsbestätigung erhalten habe. Vermutlich wurden meine Angaben in die Eingabemaske inkl. meiner Mailadresse ausgelesen.
Wie verhalte ich mich nun? Im Anschreiben steht unten noch: "Steuernummer: beantragt"
Besten Dank.
MfG
kerster
Vertrag
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