Dringende Frage

28. März 2010 14:42 |
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Strafrecht


Beantwortet von

Hallo, und zwar wurde mein Kumpel am 10.03.2010 zu einer Haftstrafe von 2jahren auf bewährung veruteilt wegen betruges in 12fällen sowie 1fall wegen fahren ohne führerschein. Die veruteilung fand in sachsen statt, und gegen dieses Urteil wurde auch berufung eingelegt. Am 03.03.2010 wurde er aber nochmals beim fahren ohne führerschein erwischt und heute kam die anklage schrift aus bayern. Nun wollte ich fragen was ihn für eine strafe erwartet? Wie wahrscheinlich ist eine geldstrafe? oder wird die geldstrafe automatisch in eine haftstrafe umgewandelt? Oder was haben sie für eine meinung bezüglich der strafe? Lg und danke für schnelle antwort

28. März 2010 | 16:30

Antwort

von


(81)
Kaiserring 38
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Sehr geehrter Fragesteller,

maßgeblich ist, ob die "bayrische" Sache noch isoliert entschieden wird, dann ist mit Geldstrafe zu rechnen, falls nicht einschlägige Vorstrafen vorhanden sind. Das laufende Verfahren wird allerdings aktenkundig sein, gegebenenfalls wird man so terminieren, dass der Abschluss des Berufungsverfahrens abgewartet wird.

Im Rahmen der Berufungsverhandlung in Sachsen könnte es sich negativ auswirken, dass eine weitere Tat folgte. Jedenfalls insoweit, als dass es bei der Berufung um das Strafmaß an sich geht. Dann wäre zu überlegen, die Berufung evtl. zurückzunehmen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen per E-Mail gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß


Rückfrage vom Fragesteller 28. März 2010 | 16:45

Das vergehen ist ja vor der ersten verhandlung begangen wurden, weshalb sollte sich das negative auf die Berufungsverhandlung auswirken? Also wenn das verfahren isloiert wird, kann er mit einer geldstrafe rechnen? Weil das eine urteil ist ja noch nicht rechtskräftig, oder wird eine gesamtstrafe gebildet? Lg

Rückfrage vom Fragesteller 28. März 2010 | 16:48

Das vergehen ist ja vor der ersten verhandlung begangen wurden, weshalb sollte sich das negative auf die Berufungsverhandlung auswirken? Also wenn das verfahren isloiert wird, kann er mit einer geldstrafe rechnen? Weil das eine urteil ist ja noch nicht rechtskräftig, oder wird eine gesamtstrafe gebildet? Lg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. März 2010 | 16:57

Weil die soziale Prognose zum Zeitpunkt der Verhandlung zu stellen sein wird. Wenn also mehrfache einschlägige Taten auftauchen ist das problematisch, wenn hier auch die Verkehrsdelikte wegen des 12fachen Betruges wohl eher nebensächlich sein dürften.

Gesamtstrafe kann nur das Gericht bilden, welches das vorherige Urteil einbeziehen wird, in diesem Fall wohl das bayrische Gericht, soweit die Berufungsverhandlung vorher beendet sein wird.

Mit freundlichem Gruß

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