Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die auf Grund Ihres Sachverhaltes wie folgt beantworte.
Zunächst zur Klarstellung. Bei der LfA gehe ich davon aus, dass es sich um die Förderbank von Bayern handelt.
Soweit Ihre Ausführungen zutreffen, ist der Bank ein Vorwurf der Falschberatung zu machen mit einem möglichen Schadensersatzanspruch. Problematisch ist, dass Sie diesen Vorwurf sowie den Anspruch auf Schadensersatz nachweisen und begründen müssen.
Dazu sollten Sie mit der Förderbank das Gespräch suchen bzw. diese durch Ihren Anwalt anschreiben lassen und die Antragsunterlagen direkt anfordern bzw. Akteneinsicht verlangen.
Zwar haben Sie kein Vertragsverhältnis mit der LfA Förderbank, gleichwohl kann diese das Engagement von sich aus an sich ziehen und eine Direktbetreuung vornehmen, was wohl auch schon geschehen ist, da die Rechtsabteilung eingeschaltet ist, insbesondere vor dem größeren Haftungsrisiko als die Hausbank.
Parallel sollten Sie erwägen die Immobilie zu veräußern, um den Schaden möglichst gering zu halten. Im Rahmen einer Zwangsversteigerung sind neben dem üblicherweise weit unter dem Verkehrswert liegenden Erlös auch die Kosten für ein Gutachten und das Gericht zu tragen.
Soweit Sie dann aus den Unterlagen belegen können, dass Ihre Hausbank hier wirklich Zahlen manipuliert hat, können Sie der Bank eine Falschberatung vorwerfen und möglicherweise Schadensersatz einfordern, mit der Folge, dass Ihre Hausbank Sie so stellen muß als wäre das Geschäft über den Erwerb der Immobilie unterlegt mit der entsprechenden Landesbürgschaft nicht zustande gekommen.
Bei Ihrer Vorgehensweise sollten Sie unbedingt berücksichtigen, dass Sie an Ihre Hausbank erst herantreten können, wenn Sie stichhaltige Nachweise für Ihre Vorwürfe haben. Denn grundsätzlich sitzt die Bank durch die vorhanden Sicherheiten am längeren Hebel, zumal Sie wahrscheinlich im Rahmen der Grundpfandrechtsbestellung auch die persönliche Haftung übernommen haben, soweit es sich um eine Personengesellschaft handelt.
Weiterhin sollten Sie die Option – auch wenn es aufgrund der Vorgeschichte schwer fällt - ein gütlichen Regelung nicht aus den Augen verlieren. Möglicherweise ist Ihre Hausbank auch bereit die Tilgung für einen gewissen Zeitraum zu stunden oder wenn sich die Vorwürfe der Falschberatung erhärten zu einer Umschuldung der Immobilienfinanzierung mit einem reduzierten Zinssatz bereit(was einem Forderungsverzicht gleichkommt).
Ein unmittelabrer Verzicht auf eine Teilforderung wird nur schwerlich durchsetzbar sein. Unter Umständen können Sie diese Initiative über die LfA angehen, da diese einer vergleichsweisen Regelung grds. zustimmen muß und durch Ihre 80 % ige Haftungsbeteiligung auch das wesentlich größere Risiko trägt als die Hausbank. Aus meiner Erfahrung sind die Bürgschaftsbanken generell zu Gesprächen bereit.
Hinsichtlich Ihrer Befürchtung, Ihre Hausbank könnte die 80% igen Ausfallbürgschaft sofort ziehen, muß Ihre Hausbank zunächst einen Schadensbericht erstellen. Dies erfordert eine gewisse Zeit sowie die Zusammenstellung von Unterklagen und wird von den Bürgschafts- und Förderbanken möglicherweise auch nicht auf die erstes Anforderung akzeptiert geschweige den gezahlt, insbesondere wenn eine Verwertung der vorhandenen Sicherheiten noch nicht begonnen wurde.
Zudem ist die Förderbank in der Regel dem jeweiligen Finanzministerium der Landes oder Freistaates unterstellt und muß auch hier erst die Genehmigung einholen, bevor Sie an die Hausbank auszahlen darf.
Soweit ich eine Problemstellung nicht vollständig erfasst habe, können Sie sich gerne im Rahmen der Nachfragefunktion an mich wenden.
Mit besten Grüßen
RA Schröter
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
nochmall zu stichhaltige beweise frage?
kaufvertragabschluss 30.12.03
lfa zusage 15.03.04 11Uhr
erste dahrlenunterschrift mit der hausbank 15.03.04 14UHR
von diesem dahrlen-keine kopie erhalten-danach
erneute dahrlensverträge 02.06.04 begründung der bank-erste dahrlensverträge sind "verschwunden"mit dem vermerk bereitstellung provision ist ab 15.04.04 zu bezahlen ,wurde auch zu diesem datum wertgestellt(rückdatierung?.
dahrlenauszahlung am 03.06.04
umsatzzahlen weichen aus der bwa aus jahr 02-03-ab
umsatzsteigerung im ersten jahr 25%-von der bank kalkuliert
abschreibung auf gebäude minimiert sich im zweiten und driten jahr um über 60%
allein die tatsache das ich den dahrlen 2x unterscrieb sagen etwas aus?
Sehr geehrter Ratsuchender,
daß Sie das Darlehen zweimal unterschrieben haben, wird Ihnen nicht zu Last gelegt werden können, allerdings auch nicht der Bank. Es ist zwar ungewöhnlich, daß ein Darlehensvertrag in einer Bank einfach so verschwindet, läßt aber keine Rückschlüsse auf eine fehlerhafte Beratung zu.
Gleichwohl können Sie diese Tatsache als Anknüpfungspunkt gegenüber der LfA nutzen und anfragen, welcher Darlegensvertrag dort vorliegt. Vielleicht wurden gegenüber der ersten Fassung auch Änderungen vorgenommen.
Ungewöhnlich ist auch, daß der Kaufvertrag - auch bewußt von Ihrer hausbank - geschlossen wurde, bevor die Finanzierung gesichert war. Eigentlich sollte die Finanzierung vor Vertragsschluß feststehen.
Nicht richtig in meinen Augen ist die rückwirkende Wertstellung der Darlehensvaluta. Hier sollten Sie sich gegenüber der Hausbank eine stichhaltige Begründung geben lassen, was voraussichtlich nicht möglich ist. Insoweit sollten Sie die Annuitäten, die vor dem 03.06.2004 berechnet wurden zurückverlangen.
Hinsichtlich des Schriftverkehrs sollten Sie diesen dann cc: an die LfA schicken.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen im Hinblick auf die schwierige Situation viel Erfolg.
Mit besten Grüßen
RA Schröter