rechtsnachfolger behaubtung

| 1. Januar 2006 22:11 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

nachdem mich meine hausbank ins ruin gestürzt hat,habe ich meine firma -einzelunternehmen- gesundheitspraxis-geschlossen.
ich bereite mich event.für auf eine privatinsolvenz vor.
Mein Sohn gründete eine GmbH als Geselschafter und ich bin als Geschäftsführerin bestellt.Die GmbH Gründung erfolgte -nach allen vorschriften-handelsregiester-stammkapitaleinzahlung-logo und hat neue Firmenahme.Allerdings ist das operatives Geschäft in gleichem Gebäude nur der Firmensitz ist 100 km entfernt.
Die GmbH hat mit allen Mitarbeiter neue Arbeitsverträge abgeschlossen und ein Mietvertrag,ein Pachtvertrag,Kaufvertrag, mit mir als privat Person. Die GmbH bekam neue Steuren nr. und auch eine neue Kassenzulassung bzw. handellte völlig neue Verträge mi den Krankenkassen und Abrechnunngsstellen.Ebenfalls neue Bankverbindung,G.
Derzeit prüfen wir eine strafbare Handlung seitens der Bank und
deshalb versucht sie mir "Angst zu machen " bin ja gewonnt und droht mit der Anfechtung der GmbH.Sie behaubtet die Gmbh sei Rechtsnachfolger und müsste meine Schulden übernehmen.

Ich denke das wir alles korekt gemacht haben troztem kann die Bank an die GmbH rantretten als Rechtsnachfolger?Mein Sohn hatte mit meine Einzelfirma nicht zu tun.
Die Gmbh Gründung und im septemb. 05 .Handelregistereintrag oktober 05-beginn des operatives geschäftes mit gründungsdatum(sept 05) einen tag nach schliesung meines geschäftes.
Kann ich die Bankdrohung ernstnehmen oder? Kann die Gmbh wirglich als rechtsnachfolger-zur schuldenübernahme verpflichtet werden???

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben summarisch beantworten möchte.

Die neue Gmbh kann zunächst mangels gesetzlicher Grundlage nicht verpflichtet werden, die Schulden der Alt-GmBH zu übernehmen.

Möglich wäre allenfalls (je nach Zeitpunkt entweder nach dem Anfechtungsgesetz oder nach den §§ 129 InsO ), dass eine Anfechtung von Rechtshandlungen gegenüber dem nahen Angehörigen vorgenommen wird, da die Bank als maßgebliche Gläubigerin (beim Anfechtungsgesetz nur, soweit Sie außerhalb der Insolvenz einen Schuldtitel hat) insoweit ggf. anfechtungsberechtigt ist.

Anfechtbar sind aber nach beiden Vorschriften lediglich solche Rechtshandlungen, die der Schuldner zwecks Benachteiligung der Gläubiger vorgenommen hat (typischerweise: Vermögensverschiebungen von der Alt-GmBH auf die neue GmBH). Dies vermag ich hier anhand des von Ihnen beschriebenen Sachverhalts nicht zu erkennen. Demnach halte ich die Drohung der Bank für eine Luftnummer.

Sie sollten aber durchaus nochmals (auch auf der Grundlage von Beratungshilfe) mit einem insolvenzrechtlich ausgerichteten Anwalt Ihres Vertrauens den ganzen Sachverhalt erörtern, da dies durch die summarische Anfrage nicht ersetzt werden kann oder soll (s. Hilfe-Button).

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Ich stehe für Rückfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Ansonsten wünsche ich Ihnen in Ihrer schwierigen Lage trotzdem ein erfolgreiches Jahr 2006!

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-


Burgwedel, den 01.01.2006
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)



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vielen dank -antwort ist sehr präzise und der ratschlag korekt.danke für sehr schnelle antwort

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