angeblich gefälschter ausländischer Führerschein

20. Februar 2010 20:34 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mein Mann kam letztes Jahr zu einem Besuchsvisum nach Deutschland (aus einem Nicht-EU-Land) und als er ein paar Tage da war, haben wir über seinen Führerschein gesprochen und darüber dass er seinen schon lange nicht mehr hat verlängern lassen, das aber auf der entsprechenden Behörde in seinem Land jederzeit könnte. Er hat ihn vor mehr als 20 Jahren gemacht.

Also schickten wir seinen Bruder zu der jeweiligen Stelle und dieser lies sich den Führerschein meines Mannes machen und schickte ihn uns.

Mein Mann ist hier damit nie gefahren, weil ich meine Autoversicherung nur auf mich hatte.
Wir haben uns dann informiert, und wussten dann, dass man den Schein in den ersten 3 Jahren umschreiben lassen kann, wenn man die theoretische und praktische Prüfung nachmacht.
Also hat mein Mann gleich alles notwenige (1.Hilfe-Kurs...) gemacht und wie haben alle Unterlagen zur Führerscheinstelle gebracht.

Nun kam ein Brief, dass der Führerschein eine Fälschung dastellt, Bedruckstoff und Drucktechnick sich von Vergleichsmaterial unterscheidet.
Wir waren natürlich geschockt.
Einer seiner Mitschüler im Integrationskurs meinte daraufhin, dass ihm das auch passiert ist (Nigeria) und er nun schon seit 1,5 Jahren streitet.
Das wollten wir uns nicht antun und die einzige Möglichkeit, die wir sahen, zu beweisen, dass der Schein echt ist, wäre heimfliegen gewesen und dort eine Bescheinigung, eine Übersetzung und eine Legalisierung zu holen. Da das sicher auch ein paar hunder Euro gekostet hätte, haben wir uns überlegt, dass er den Schein hier nun gleich neu macht.

Nun kam eine Vorladung der Polizei, wegen Urkundenfälschung und wir müssen vorsprechen.

Wir wissen gar nicht, wie wir nun damit umgehen können.
Ich habe totale Angst, dass er seine Aufenthaltserlaubnis verlieren könnte. Wir sind seit einem halben Jahr verheiratet.

Was kann uns den alles passieren? Geldstrafe? Verlust der AE?

Ganz ehrlich wissen wir auch nicht, ob da nicht sein Bruder ein krummes Ding gedreht hat, sich unser Geld eingeschoben hat und uns eine billig Fälschung geschickt hat. Aber wie können wir das beweisen.
Ehrlich gesagt hab ich auch Angst, dass eventuell bei der Führerscheinstelle dort gar nichts mehr von meinem Mann hinterlegt ist, weil die Prüfungen schon so lange her sind. Mein Mann sagt, doch, aber ich glaub in diesem Land gar nichts mehr.

20. Februar 2010 | 21:54

Antwort

von


(81)
Kaiserring 38
68161 Mannheim
Tel: 0621-40068230
Web: https://www.mannheim-anwalt.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

um wegen Urkundenfälschung (§ 267 StGB ) verurteilt zu werden, muss das Gericht eine vorsätzliche Handlung feststellen. Wenn Ihr Mann nur fahrlässig einen gefälschten Ausweis nutzte und aus Fahrlässigkeit nicht erkannte, dass dieser gefälscht ist, wäre eine Verurteilung nicht möglich.

Sollte z.B. der Bruder Ihres Mannes glaubwürdige Angaben über rechtmäßige Erstellung des Dokuments machen, wäre eine Verteilung unwahrscheinlich. Selbst wenn das Dokument tatsächlich gefälscht ist, muss Ihrem Mann nachgewiesen werden, dass er dies wusste. Gegebenenfalls wird man im Herkunftsland Ihres Mannes ermitteln müssen, wer den Führerschein bzw. die Verlängerung beantragte.

Sollte der Bruder Ihres Mannes eine Fälschung in Auftrag gegeben haben, würde es Ihrem Mann auch helfen, wenn er dies nun dem Gericht gegebenüber angibt - dies hätte natürlich die Folge, dass gegebenenfalls gegen Ihren Schwager ermittelt werden würde. Die deutsche Justiz würde dann aber mich einiger Wahrscheinlichkeit das Verfahren gegen Ihren Mann einstellen.

§ 267 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe als Ahndung vor. Bei einem bisher nicht vorbestraften Täter ist mit einer niedrigen Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe zur Bewährung zu rechnen.

Der Verlust der Aufenthaltsgenehmigung wird nicht zu befürchten sein, da über die Ehe mit Ihnen besonderer Ausweisungsschutz besteht. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass bisher keine weiteren Taten vorgefallen sind.

Sie sollten einen Rechtsanwalt vor Ort beauftragen, der mit Ihnen eine Einlassung der Staatsanwaltschaft gegenüber anfertigt und Akteneinsicht beantragt. Die Kosten hierfür müssen Sie allerdings selbst tragen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass zusätzliche Informationen und gegebenenfalls Akteneinsicht zu einer veränderten jurisitischen Bewertung führen können.

Für Rückfragen kontaktieren Sie mich bitte per E-Mail.

Mit freundlichem Gruß


ANTWORT VON

(81)

Kaiserring 38
68161 Mannheim
Tel: 0621-40068230
Web: https://www.mannheim-anwalt.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Vertragsrecht, Kündigungsschutzrecht, Miet- und Pachtrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...
FRAGESTELLER