Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Es bringt Ihnen keinen Vorteile, wenn Sie mit dem Antrag bis nach Ihrer Hochzeit warten. Ihre Freundin sollte also bereits jetzt den Antrag auf Eigenheimzulage stellen, damit Sie die Eigenheimzulage für das Jahr 2005 schon im März 2006 erhält, §13 EigZulG.
Das Jahr Ihrer späteren Heirat ist dann das "Erstjahr" i.S.d. § 5 EigZulG, der die Einkunftsgrenze regelt. In diesem Jahr darf die Summe der positiven Einkünfte der Eheleute zuzüglich der Summe der positiven Einkünfte der Eheleute des vorangegangenen Jahres 140.000,00 EUR nicht übersteigen.
Wenn Sie also, wie geplant, im Jahr 2006 heiraten, und Ihre gemeinsamen Einkünfte der Jahre 2005 und 2006 die Grenze von 140.000,00 EUR nicht übersteigen, wird die Eigenheimzulage bereits für das Jahr 2006 neu festgesetzt und steht dann ab diesem Jahr sowohl Ihnen als auch Ihrer zukünftigen Ehefrau zu.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion gerne noch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt
Das bedeutet also konkret, dass meine Freundin die EHZ für 2005 bekommt (Antrag noch im Dezember 2005 oder im Januar 2006) und wir dann gemeinsam ab 2006 (Antrag in 2006 nach der Hochzeit) noch weitere 7 Jahre die Zulage beide bekommen.
Wir "verlieren" also nur meinen Anteil für 2005?
Sehr geehrter Fragesteller,
genau so ist es. Ihre Freundin sollte ihren Antrag auf die Eigenheimzulage Anfang Januar 2006 beim Finanzamt einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Schroers
Rechtsanwalt