Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Sie haben nicht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Dies gilt jedenfalls im Hinblick auf das vertragswidrige Verhalten, wie Vernachlässigung der Reinigungspflichten oder Aufnahme des Partners. Hier wäre erst eine Abmahnung nötig. Desweiteren ist bei der fristlosen Kündigung immer einer Interessenabwägung im Einzelfall vorzunehmen, bei eine wichtige Rolle spielt, wie lange das Mietverhältnis bereits lief und wie lange es noch dauert. Da die Mieterin ohenhin bereits gekündigt hat, wäre eine fristlose Kündigung unzulässig. Anders kann das nur bei Zahlungsverzug sein. Wenn Ihre Mieterin mit zwei Monatsmieten in Verzug ist oder ein Gesamtbetrag offen steht, der zwei Mieten entspricht, könnten Sie fristlos kündigen. Sie haben leider nicht angeben wann die Mieterin gekündigt hat, Sie muss aber nach dem Gesetz eine Frist von drei Monaten einhalten, d.h. das Mietverhältnis wird nur zum 1.1.2010 beendet, wenn die Mieterin bis Ende September 2009 gekündigt hat. Während der Kündigungsfrist muss die Miete weiter entrichtet werden und zwar selbst dann, wenn die Mieterin vorzeitig auszieht. Anders wäre es nur wenn Sie ausdrücklich einer vorzeitigen Aufhebung des Mietverhältnisses zustimmen würden. Ihre Aussage, Sie könne sich eine andere Wohnung suchen, reicht hierfür nicht aus. Die Mieterin müsste beweisen, dass der Schimmel bauliche Ursachen, etwa eine unzureichende Feuchtigkeitsdämmung, hat. Gerade das Wäschetrocknen verursacht häufig eine erhöhte Luftfeuchtigkeit und macht ein intensives Lüften notwendig.
Sie sollten auf das Angebot der Mieterin keine Miete mehr zu zahlen und Rückzahlung der Kaution keinesfalls eingehen. Sie können bis zur Beendigung des Mietvertrages auf Zahlung der vollen Miete bestehen. Was den Freund angeht, so gibt es wegen der Abschlagshöhe keine gesetzliche Vorgabe. Das Gesetz verlangt eine angemessene Höhe. Wieviel Sie mehr verlangen sollten hängt auch von ihrem Vertrag ab und davon welche Positionen nach Köpfen umgelegt werden. Gerade die Positionen wie Müll oder Abwasser sind in der Regel bei zwei Personen höher. Eine Verdoppelung ist sicher zu viel, angemessen wäre etwa eine Erhöhung von jeweils 10 € für Heizung bzw. sonstige Betriebskosten.
Hier haben Sie als Vermieter aber einen gewissen Ermessensspielraum.
Es steht Ihnen natürlich frei, auch bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist durch die Mieterin einer Beendigung zum 1.1.2010 zuzustimmen um sich weiteren Ärger zu ersparen. Sie sollten aber grundsätzlich auf die volle Zahlung bestehen und diesen Anspruch notfalls mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen.
Ich wünsche Ihnen auf diesem Wege noch ein frohes neues Jahr 2010.
Zuzug zweite Person / Schimmel in der Wohnung
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem als Vermieter:
am 1.10.2009 hab ich mit einer jungen Dame einen Mietvertrag über ein Jahr für eine 2 Zimmerwohnung,52 qm,abgeschlossen.Ohne mich zu informieren zog sie mit ihrem Freund ein.Die Betriebskosten habe ich nach einer Person berechnet,45 € Warmwasser/Heizung,30 € Rest,kann und wieviel soll ich erhöhen ?Am 15.12. wurde mir schriftlich mitgeteilt,dass diverse Wände Schimmel haben.Mir unverständlich,da nie Schimmel auftrat,und die Wohnung vor der Vermietung voll renoviert wurde.Am 16.12. 09 habe ich die Wohnung besichtigt und Fotos gemacht.An einer Stelle habe ich einen Streifen gesehen,etwa 1 m hoch,trocken,sah aber aus,als wenn Wasser da gewesen wäre (?),direkt neben dem Heizkörper.Im Schlafzimmer ( 13 qm) fand ich folgendes vor:ein 2 m Bett mit einem hohenm Kopfteil stand direkt an der Aussen-Wand,daneben ein grosser Wäscheständer mit frischer Wäsche,auch vor der Wand,die Wand war klamm.Das Fenster war auf Kippstellung.und es war fast nicht geheizt im Raum.Direkt neben dem Kopfende in der Ecke stand ein kleiner Schrank,direkt an der Wand.Dahinter hatte sich über der Fussleiste Schimmel gebildet.Ich habe der Frau geschrieben und auch mündlich mitgeteilt,dass sie für den Schimmel selbst verantwortlich ist,und ihr ein Merkblatt über richtiges Lüften übergeben.Erfolg ist,es wird kaum oder nur kipp gelüftet.Nun will sie mir ab 1.1.2010 die Miete um 20 % mindern.Ich hatte ihr geschrieben,dass sie u.a. für Unfrieden sorgt,(übernimmt keine Haureinigung,Schuhe stehen im Flur,zu späte Mietzhalung,nicht bekanntgeben Partner etc.)Ich hatte ihr u.a. erklärt,dass sie sich eine andere Wohnung suchen kann,wenn sie sich nicht an die Regeln halten will.Sie hatte dann darauf zum 1.1.2010 gekündigt und wollte von mir mein Einverständnis,keine Mietzahlungen sofortige Rückzahlung Kaution.Dies verweigerte ich.Darauf kam dann die Mietminderung.Was kann,was soll ich tun ?Kann ich fristlos kündigen ?Danke für eine Antwort,mfg D.Zeiträg
fristlos fristlos Wasser Schimmel Kündigen
"
Meine Frage wurde nicht richtig gelesen,Antwort absolut nicht hilfreich und neu,zweite ausführlichere Frage gestellt,Anwalt wollte diese bis 8.1.beantworten.Keine Beantwortung,wahrscheinlich weil ich nicht nocheinmal 30 Euro zahlen wollte.Unseriös! werde die 32 Euro zurück buchen,da ich schon den Wissensstand der Antwort habe,und die zweite Antwort nicht kam.
" Stellungnahme vom Anwalt:Der Fragesteller hat seine "Nachfrage" in der aber keine Frage enthalten war, als Direktanfrage gestellt. Zu Gunsten des Fragestellers habe ich die Direktanfrage schließen lassen, damit keine weiteren Kosten entstehen. Die Bewertung kann ich nicht nachvollziehen, denn ich bin konkret auf die Frage eingegangen.
-
25 €
-
25 €
-
52 €
-
35 €
-
75 €
-
45 €