Erneutes Beantragen der Fahrerlaubnis ohne MPU

9. Dezember 2009 16:13 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen, Herren,

ist es richtig, daß man nach einem Führerscheinentzug 1997 (Trunkenheit) seine Fahrerlaubnis automatisch nach 15 Jahren (2012) wieder beantragen kann, ohne MPU und neue Fahrprüfung. ( Schleswig.Holstein)

mit freundlichem Gruß

9. Dezember 2009 | 16:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


Die Frist beträgt 15 Jahre. Grundsätzlich beträgt die Tilgungs- und Verwertungsfrist 10 Jahre. Der Lauf dieser Frist beginnt jedoch mit Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, d.h. spätestens 5 Jahre nach dem Entzug. Damit errechnen sich insgesamt 15 Jahre.
Fazit: Die MPU-Auflage entfällt nach 15 Jahren; vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG in Verbindung mit § 29 Abs. 5 StVG .

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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