Darf ich studieren während der Wohlverhaltensphase

| 4. November 2005 19:22 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von

Ich befinde mich im eröffneten Insolvenzverfahren und bin im 8.Monat schwanger.Eine Arbeitsverpflichtung zur Erlangung der Restschuld entfällt also wohl bis auf weiteres schon wegen der bald anstehenden Kindesbetreuung.Darf ich studieren oder sagen die Gläubiger dann, ich könnte ebensogut arbeiten.Anzumerken ist, dass ich noch keine abgeschlossene Berufsausbildung habe.
Muß ich meinem Insolvenzverwalter sagen, dass ich studiere?

4. November 2005 | 21:20

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Sehr geehrte Ratsuchende,

zu Ihrer online-Anfrage teile ich Ihnen mit, dass während der Wohlverhaltensphase zwar die wichtigste Pflicht die Erwerbspflicht ist. Hierbei muss der Schuldner grundsätzlich jede zumutbare Arbeit annehmen, wobei die „Zumutbarkeit“ jedoch insbesondere bei einer Mutter, die ihr Kleinkind betreuen muss, verneint wird.

Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Göttingen (Az.: 74 IK 175/00 , ZinsO 8/2002, 385) stellt die Aufnahme eines Studiums keinen Verstoß gegen die Erwerbsobliegenheit dar und führt folglich nicht zur Versagung der Restschuldbefreiung. Begründet wird dies damit, dass ein höheres Einkommen erzielt werden kann. Der Aufnahme eines Studiums steht folglich nichts entgegen. Weiterhin sehe ich keine unbedingte Verpflichtung dem Insolvenzverwalter hiervon eine Mitteilung zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

J. Petry-Berger
Rechtsanwältin


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