Kündigungsfrist Arbeitsvertrag - Quartalsende

| 26. Oktober 2009 12:23 |
Preis: 40€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne meinen unbefristeten Arbeitsvertrag kündigen und bin unsicher, wie der TVL zu verstehen ist.

Bei einer Dauer des Arbeitsverhältnisses von über 5 Jahren gilt ein Kündigungsrecht von 3 Monaten zum Quartalsende, bei über 8 Jahren sind es 4 Monate zum Quartalsende.

Ab dem 16.11.09 wird mein Vertrag über 8 Jahre bestehen.

Wann wäre mein Austrittstermin, wenn ich an folgenden Terminen die Kündigung einreichen würde:
31.10.09
15.11.09
30.11.09
31.12.09

Mit freundlichen Grüßen

26. Oktober 2009 | 12:49

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Guten Tag,

ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Neben den zun beachtenden Fristen, die abhängig von der Betriebszugehörigkeit sind, gilt in jedem Fall als möglicher Vertrags-Endzeitpunkt ein Quartalsende.

Der 31.12.2009 ist unter keinen Umständen mehr mit einer Frist von 3 Monaten einzuhalten, so dass in allen Fällen Quartalsenden in 2010 in Frage kommen.


Es ergeben sich damit folgende Beendigungstermine:

Kündigung 31.10.09 + 3 Monate = 01/10
> Quartalsende und Austritt = 31.03.2010.

Kündigung 15.11.09 + 3 Monate = 02/10
> Qartalsende und Austritt = 31.03.2010

Kündigung 30.11.2009 + 4 Monate = 03/10
> Quartalsende und Austritt = 31.03.2010

Kündigung 31.12.2009 + 4 Monate = 04/10
> Quartalsende und Austritt = 30.06.2010.


In den drei ersten Fällen endet das Arbeitsverhältnis also am 31.03.10, im letzten Fall erst 3 Monate später, am 30.06.2010.


Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 27. Oktober 2009 | 13:42

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Reinhard Otto »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 27. Oktober 2009
5/5,0

ANTWORT VON

(2495)

Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Baurecht