Guten Tag,
ich möchte Ihre Anfrage auf der Basis der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Neben den zun beachtenden Fristen, die abhängig von der Betriebszugehörigkeit sind, gilt in jedem Fall als möglicher Vertrags-Endzeitpunkt ein Quartalsende.
Der 31.12.2009 ist unter keinen Umständen mehr mit einer Frist von 3 Monaten einzuhalten, so dass in allen Fällen Quartalsenden in 2010 in Frage kommen.
Es ergeben sich damit folgende Beendigungstermine:
Kündigung 31.10.09 + 3 Monate = 01/10
> Quartalsende und Austritt = 31.03.2010.
Kündigung 15.11.09 + 3 Monate = 02/10
> Qartalsende und Austritt = 31.03.2010
Kündigung 30.11.2009 + 4 Monate = 03/10
> Quartalsende und Austritt = 31.03.2010
Kündigung 31.12.2009 + 4 Monate = 04/10
> Quartalsende und Austritt = 30.06.2010.
In den drei ersten Fällen endet das Arbeitsverhältnis also am 31.03.10, im letzten Fall erst 3 Monate später, am 30.06.2010.
Mit freundlichen Grüßen
26. Oktober 2009
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12:49
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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