Sehr geehrter Ratsuchender,
vorausgesetzt, Sie haben als Privatmann das Gerät verkauft, hätten Sie ansich die Annahme des Rückversands verweigern und Zahlungsansprüche anlehnen können.
Auch setzte ich dabei voraus, dass Sie beim Verkauf hinsichtlich der Versendung keine besondere Zusage gemacht haben. Das wäre aber noch gesondert zu prüfen.
Denn dann wäre das Versandrisiko beim Käufer gewesen.
Nun gibt es aber ein Problem:
Sie haben die Rücksendung angenommen. Und Sie haben sich dann daraufhin mit DHL hinsichtlich der Regulierung in Verbindung gesetzt. In diesen Handlungen ist das konkludente Einverständnis zur Rücknahme zu sehen (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist).
Dann jedoch haben Sie dieses Risiko übernommen und sollten das Geld dem Käufer auszahlen, allerdings Zug-um-Zug gegen eine schriftliche Bestätigung, dass das Paket dort damals auch so aufgeschlitzt angekommen ist.
Danach sollten Sie die Auseinandersetzung mit DHL suchen, da die "Begründung" bei einer solchen Beschädigung des Paktes selbst keinen Bestand haben kann. Druck, Stoß oder Fall kann gar nicht zum Aufschlitzen des Paketes geführt haben. DHL will sich hier "aus der Verantwortung stehlen".
Seltzen Sie DHL schriftlich eine Frist zur Zahlung von 14 Tagen. Danach sollten Sie einen Anwalt vor Ort mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Gerne kann ich Ihnen einen Kollegen benennen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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