Kündigung einer 'Untermieterin' in Gewerberaum

23. Oktober 2005 18:49 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Ich bin alleiniger Mieter einer Gewerbeeinheit (stehe alleine im Mietvertrag). Meine ehemalige Lebensgefährtin, die seit Dez. 2004 verheiratet ist, nutzt die von mir angemieteten Räumlichkeiten für ihr Gewerbe mit. Es wurde kein Vertrag zur Untervermietung geschlossen. Sie zahlt anteilig weder Miete, Strom, Gas und Wasser, noch Kosten für Telefon oder Internetzugang. Ich habe das bis vor kurzem auch noch stillschweigend hingenommen. Durch unsere private Trennung (Juni 2004) und unterschiedliche Meinungen kommt es aber immer wieder zu verbalen Auseinandersetzungen. Ich möchte jetzt, dass sie die von ihr ausschliesslich genutzten Räumlichkeiten (Büro und Behandlungszimmer) freigibt und sich was anderes sucht. Sie wiederum behauptet, dass es ihr Recht wäre, die Räume weiterhin zu nutzen, da es sich um ein Gewohnheitsrecht handeln würde. Wie soll ich mich verhalten.......bin die ewigen Querelen leid. Möchte nur noch meine nichtzahlende sogenannte "Untermieterin" schnell loswerden. MfG auf Hilfe und Antwort hoffend!!! EW

Sehr geehrter Ratsuchender,

ein Mietvertrag über Gewerberäume kann zwar auch stillschweigend geschlossen werden. Da hier aber eine der Hauptpflichten für die Untermieterin, nämlich die Mietzahlung, auch de facto nicht durchgeführt wird, liegt hier kein Mietvertrag vor.

Vielmehr handelt es sich aufgrund der Art der Durchführung des "Untermietverhältnisses" um einen Leihvertrag über die von Ihrer Bekannten genutzen Räume. Einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Leihvertrag können Sie jederzeit kündigen und Herausgabe, in diesem Falle also Räumung, verlangen.

Insofern liegt Ihre Bekannte daher mit ihrer Einschätzung völlig falsch, Sie könne sich auf "Gewohnheitsrecht" berufen. Fakt ist vielmehr, dass Sie sie durch Kündigung des Leihvertrages jederzeit "an die Luft setzen" können.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt

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