Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach der von Ihnen dargelegten Formulierung des Ehevertrages, haben Sie erst Anspruch auf Wohnung und Unterhalt (monatliche Summe) nach rechtskräftiger Scheidung. Allerdings, wird zu prüfen sein, inwieweit dieser Ehevertrag überhaupt Wirksamkeit entfaltet und nicht evt. sittenwirdrig ist, soweit darin z.B. ein Verzicht auf Trennungsunterhalt (Unterhalt zwischen Trennung und Ehescheidung) enthalten ist. Sollte dem nicht so sein, hätten Sie ggfl. ohnehin Anspruch auf Getrenntlebendunetrhalt, soweit sich dies nach einer Unterhaltsberechnung ergäbe.
Ich rate Ihnen daher, sich für den Fall der Trennung an einen auf dem Gebiet des Familienrechts spezialisierten Kollegen zu wenden, den Ehevertrag prüfen zu lassen und Ihre Unterhaltsansprüche dann durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
-Rechtsanwalt-
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Ab wann setzt der Ehevertrag ein ?
15. Oktober 2005 19:31 |
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Familienrecht
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Rechtsanwalt Christian Kah
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Ehevertrag geschlossen, in dem gereglt ist, dass mir bei Scheidung eine Wohnung und eine monatliche Summe zusteht, solange die Kinder zur Schule gehen. Gilt der Ehevertrag erst, wenn die Scheidung durch ist oder ab dem Tag, an dem ich auszieh. Ich brauche eine Wohnung ja bereits ab dem ersten Tag und nicht erst nach einem Trennungsjahr oder nach der Scheidung.
Vielen Dank
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FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
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