Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage darf ich im Rahmen dieser Ersberatungsplattform unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Das Zeugnis drückt eine Bewertung von befriedigenden Leistungen aus, wenn dort davon die Rede ist, das die Aufgaben zur vollen Zufriedenheit erledigt worden sind.
Deshalb ist dieses Zeugnis für weitere Bewerbungen nicht sonderlich gut geeignet. Ob Sie einen Anspruch auf ein besseres Zeugnis haben, kann naturgemäß aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Sie sollten aber auf jeden Fall darauf hinwirken ein "gutes" Zeugnis zu bekommen. Hier eine Musterformulierung für eine entsprechend gute Beurteilung:
Herr ... war ein fleißiger Mitarbeiter, der die Fülle seiner Aufgaben stets in kurzer Zeit erledigte. Er führte die Aufgaben immer sorgfältig, zuverlässig und rationell aus. Besonders zeichnete er sich durch übersurchschnittliche Auffassungsgabe, Belastbarkeit, Vielseitigkeit und Initiative aus. Insgesamt hat er die ihm übertragenen Aufgaben jederzeit zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt. ( bei sehr guter Leistung: jederzeit zu unserer vollsten Zufriendenheit )
Im übrigen ist der Aufbau des Zeugnisses in Ordnung. Sie sollten darauf achten, dass ihre Tätigkeitsfelder vollständig enthalten sind. Es ist wichtig,dass aus dem Zeugnis ersichtlich ist, welche Tätigkeiten Sie erledigt haben.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben.
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Fachanwalt für Familienrecht