GBR Auflösung
Situation:
Die Firma mit Kunstwerken des Vaters wurde von 2 Geschwistern geerbt. Diese soll, wie im Testament gewünscht, 5 Jahre gemeinsam geführt werden. Zu diesem Zweck wurde eine Gbr. gegründet, es entstanden keinerlei Verträge untereinander.
Im Oktober dieses Jahres sind die 5 Jahre rum.
Zurzeit erwirtschaftet die Gbr. nicht genug, um ihre Kosten zu decken.
Über die Deckung der offenen Kosten, die von einem Gesellschafter (der gekündigt hat) ausgelegt wurden (in der Hauptsache Fahrtkosten und Materialkosten zur Pflege des Werkes) ist Streit entstanden, so dass die GBR einseitig gekündigt wurde.
Folgende Fragen stellen sich bei Auflösung der Gbr.
1. Hat einer der beiden ein Recht das Werk einseitig zu trennen und sich seinen Teil auszusuchen?
2. Müssen beide zustimmen, wenn ein Werk aus dem gemeinsamen Besitz, der Erbschaft, verkauft werden soll.
3. Gibt es Rechte und Pflichten dem gemeinsamen Erbe gegenüber?
4. Kann einer von beiden verhindern, dass das Werk getrennt wird?
5. Unter welchen Bedingungen können Ansprüche aus den Kapitalkonten entstehen, die aus dem privaten Vermögen der einzelnen gedeckt werden müssen?
6. Kann bei Auflösung der Gbr. eine Firma als Einzelfirma geführt werden, oder gibt es andere Wege zu verhindern, dass das Firmenvermögen (die Kunstwerke) Privatvermögen und damit Steuerpflichtig werden?
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