Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
für Ihre Online-Anfrage bedanke ich mich zunächst und beantworte sie unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt:
Unzweifelhaft liegt bei dem von Ihnen erworbenen Handy ein Mangel vor. Generell hat der Verkäufer (wo der das Handy hinschickt kann Ihnen egal sein) ein Recht zur Nachbesserung. Dies endet dann, wenn ein Fehler der Nachbesserung anzunehmen ist. Dies ist dann der Fall, wenn nach dem zweiten vom Verkäufer unternommenen vergeblichen Versuch der Nachbesserung die Sache immer noch mit dem alten oder einem neuen Mangel behaftet ist.
Abweichende Vereinbarungen sind, da hier ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, gem. § 475 Abs. 1 BGB
nicht möglich. Auch durch weitergehende Garantiebedingungen des Herstellers wird die oben dargestellte Situation nicht verändert. Demnach wäre auch ein sofortiger Rücktritt vom Vertrag (und dann ein Erwerb eines anderes Gerätes), vgl. § 440 BGB
.
Demnach sollten Sie sich von Ihrem Verkäufer (=Provider) nicht so abspeisen lassen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine hilfreiche, erste Orientierung gegeben zu haben. Gerne stehe ich auch für die weitere Vertretung zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich dazu einfach über den untenstehenden link!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
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<A href="mailto:mail@anwaltskanzlei-hellmann.de">E-Mail an Rechtsanwalt Hellmann</A>
defektes Handy
Hier finden Sie einen
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Kaufrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann
Guten Tag!
Ich liste Ihnen kurz die Fakten auf:
- Handy am 09.07. im Shop gekauft
- am 27.07.erster Defekt (Softwareabsturz, im Shop sofort Handy ausgetauscht
- am 10.08. vom Shop eingeschickt (Softwareabsturz)
- am 09.09. vom Shop eingeschickt (kein Ton mehr)
- gestern 26.09. fing das Handy an, kein Netz mehr zu finden.
Daraufhin habe ich bei der Netzbetreiber Serviceline angerufen, wo mir erklärt wurde, das das Handy die letzten Male nicht direkt an den Netzbetreiber geschickt wurde, sondern an die Reparaturfirma. Ich müsse jetzt das Handy direkt beim Netzbetreiber einschicken. Und das ganze müsse ich 4 Mal wiederholen, ehe mir ein anderes Gerät zusteht.
Ich hätte von Ihnen gerne gewusst, ob das ganze von dem Netzbetreiber so zulässig ist und ob es für mich möglich ist, ein anderes Handy (andere Firma) auf Grund dieser Mängel zu bekommen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Mangel Mangel Handy
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Sehr schnelle, gezielte Antwort. Vielen Dank.
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