Sehr geehrter Ratsuchender,
ich bedanke mich für die eingestellten Fragen, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
1.) Ein wichtiger Grund für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses kann in gesundheitlichen Gründen zu sehen sein. Denn es kann einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zugemutet werden, eine Tätigkeit auf Kosten seiner Restgesundheit zu verrichten. Vermag der Arbeitnehmer krankheitsbedingt die physischen oder psychischen Bedingungen auf Dauer nicht mehr zu erfüllen, so tritt eine Sperrzeit als Folge der Kündigung nicht ein. Allerdings ist es dem Arbeitnehmer zuzumuten, sich bei seinem Arbeitgeber zuvor um eine Umsetzung auf einen leidensgerechten Arbeitsplatz zu bemühen, wenn nicht die Annahme gerechtfertigt ist, eine Vorsprache beim Arbeitgeber habe ohnehin keine Aussicht auf Erfolg. Für letzteres sind Sie insoweit beweisbelastet. Andernfalls wird die Agentur für Arbeit Sie darauf verweisen, dass Sie zunächst eine Umsetzung hätten beantragen müssen. Hat der Arbeitnehmer solche ihm zumutbare Bemühungen nicht unternommen, so kann er sich später als Arbeitsloser nicht auf einen wichtigen Grund für die Löschung des Beschäftigungsverhältnisses berufen.
Unterstellt Ihnen gelingt in der Tat der Nachweis, dass die Bitte um Umsetzung ohne erfolgsaussicht gewesen wäre, so muss das Attest zunächst den Zeitraum der Behandlung wiedergeben. Es müssen die Diagnosen wiedergegeben werden sowie die erfolglosen Therapieversuche. Es muss weiterhin darauf hingewiesen werden, dass die Erkrankung alleine durch die berufliche Situation verursacht worden ist und es Ihnen aus medizinischer Sicht nicht möglich gewesen sei, weiterhin an dem Beschäftigungsverhältnis festzuhalten. Schließlich muss zum Ausdruck gebracht werden, dass sich der Gesundheitszustand seit Aufgabe der Tätigkeit deutlich verbessert hat.
2.) Sie werden mit ziemlicher Sicherheit zu dem Medizinischen Dienst geladen werden und müssen den Termin auch aufgrund Ihrer Mitwirkungspflicht wahrnehmen. Dort sollten Sie die Atteste etc. in jedem Falle vorlegen und die Symptomatik eingehend schildern. Auch sollten Sie darauf hinweisen, dass sich seither Ihr Zustand deutlich verbessert hat. Sie müssen allerdings damit rechnen, dass der MDK versuchen wird, die Notwendigkeit der Arbeitsplatzaufgabe zu verneinen. Anschließend müssten Sie Widerspruch einlegen und ggf. danach Klage erheben. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens würde dann ein unabhängiges Sachverständigengutachten eingeholt werden, sofern es zu keiner Einigung käme.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
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E-Mail:
Sehr geehrter Herr Mameghani,
vielen Dank für Ihre Rückantwort. Ich eine Auskunft mit diesem Inhalt auch so erwartet. Leider habe ich nun aber immer noch keinen Tipp bekommen, wie ein "Formulierungsvorschlag" lauten könnte. Auch deshalb habe ich ausdrücklich um das Feedback von Ihnen oder einem Ihrer Kollegen gebeten, der einen ähnlichen Sachverhalt in der Vergangenheit schon einmal betreut hatte.
Auszug meiner Anfrage:
Frage1: Kennen Sie als Fachanwälte aus Ihrer täglichen Praxis eine Formulierung die in etwa den Anforderungen der Agentur für Arbeit genügen könnte? Es geht mir ganz ausdrücklich um einen „Formulierungsvorschlag“ Ihrerseits, weil ich selbst und mein Arzt keine wirkliche Vorstellung haben, wie ausführlich oder medizinisch explizit eine solche Formulierung auszusehen hat.
Also bitte ich Sie möglichst um die Antwort eines Kollegen, der in einem identischen oder ähnlichen Anliegen bereits schon einmal weiterhelfen konnte.
Bitte haben Sie die Freundlichkeit und helfen Sie mir speziell in diesem Punkt noch konkreter. Ihre Antwort eilt nicht. Das Resultat zählt.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Freundliche Grüsse
Sehr geehrter Ratsuchender,
um einen konkreten Vorschlag machen zu können, bräuchte ich die genauen Diagnosen. Vielleicht wäre es möglich, dass Sie mir einen Entwurf des Arztes zukommen lassen und ich dann entsprechend Stellung nehme. Diese Vorgehensweise halte ich für am praktikabelsten.
Mit freundlichen Grüßen
RA J.Mameghani