Ich habe da eine generelle frage zu Domains.
Zur betreibung eines onlineshops habe ich mir eine domain xyz
z.B. Heimelektronic24.de gesichert.
Nun habe ich aber festgestellt das es die Domain Heimelektronic.de schon gibt.
Könnte ich da jetzt rechtliche probleme bekommen oder ist mit dem zusatz `24.de`` die Sache für mich rechtssicher ?
Wie sieht es mit umlaut domains aus z.B. Heimgeraete.de und Heimgeräte.de kann es da zu rechtlichen Konsequenzen kommen?
Wie gesagt die angegebenen Domains sind nur Beispiele !
vielen dank
mit der Registrierung (und schon allein mit der Registrierung, nicht erst mit der Nutzung) einer solchen Domain (im Beispiel heimelektronic24) können Sie eine Reihe geschützter Rechte des Inhabers der Domain ohne den Zusatz "24" verletzen. Dies können z.B. Marken- oder Namensrechte. Eine Rechtsverletzung kann sich aber auch z.B. allein daraus ergeben, dass eine Verwechslungsgefahr besteht und der Inhaber der anderen Domain schlichtweg durch die Nutzung der Domain die besseren oder älteren Rechte hat.
Genausowenig, wie Sie das Anhängsel "24" vor Ungemach schützt ist dies bei der Verwendung von Umlauten der Fall. Hier gilt uneingeschränkt das oben Dargestellte.
Schließlich sollten Sie auch nicht auf die Idee kommen, auf andere TLDs auszuweichen und z.B. statt .de einfach .com, .biz, .org usw. zu benutzen. Denn auch damit können Sie bestehende Marken- oder Namensrechte verletzen.
Lassen Sie sich sagen, dass es ein Heidenaufwand ist herauszufinden, ob Sie mit Ihrer Domain Rechte Dritter verletzen würden. Sie sollten sich hierzu mit einem entsprechenden Spezialisten in Verbindung setzen, der diese Prüfungen für Sie vornimmt. Dies kann neben einem Rechtsanwalt z.B. auch ein Domainhändler o.ä. sein.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller22. September 2005 | 15:02
Danke für ihe schnelle Antwort,
gilt diese Regelung auch im Falle von allgemein gebräuchlichen Wörtern wie Elektrogeräte, Discount usw.?Wo kann man evtl. heraus bekommen ob ein Wort Markengeschützt ist?
vielen dank
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt22. September 2005 | 15:16
Diese sog. Gattungs- oder Oberbegriffsdomains bergen zwar besondere Gefahren in sich, was Ihre Nutzbarkeit angeht; das hindert aber nicht daran, dass auch insoweit die in meiner Antwort benannten Rechte bestehen können.
Informatinnen über geschützte Marken erhalten Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt in München und ergänzend beim Europäischen Markenamt in Alicante (Spanien).